Urteil Selbsthilferecht für Entfernung von Baumwurzeln vom Nachbargrundstück
Schlagworte
Selbsthilferecht für Entfernung von Baumwurzeln vom Nachbargrundstück; nicht immer Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige; Beeinträchtigung der Standsicherheit durch Wurzelbeschnitt
Leitsätze
1. Der Eigentümer darf die vom Nachbargrundstück eingedrungenen Baumwurzeln abschneiden, wenn dadurch die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.
2. Auch die strengere Anforderung nach § 24 NRG BW (Selbsthilferecht nur bei wesentlicher Beeinträchtigung) ist erfüllt, wenn wegen der Durchwurzelung ein Nutzgarten nicht angelegt werden kann.
3. Die Wurzeln dürfen auch dann abgeschnitten werden, wenn dadurch die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt und deren Fällung notwendig wird.
4. Eine Beeinträchtigung durch überhängende Zweige liegt nicht vor, wenn die Beschattung durch die Bäume, deren Entfernung nicht verlangt werden kann, verursacht wird und ein übermäßiger Nadelbefall (gerade durch diese Zweige) mit der Notwendigkeit einer häufigen Reinigung der Dachrinne nicht dargelegt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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