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Urteil Heimerziehung
Schlagworte
Heimerziehung; strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheimeinweisung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof
Leitsatz
Die mit Verweis auf den Umgang mit „asozialen Elementen" getroffene Anordnung der Heimeinweisung beruht auf politisch motivierten, sachfremden Erwägungen, wenn sie Jugendliche betraf, die dem Regime der ehemaligen DDR wegen ihrer westlichen Orientierung (zur Schau gestellt durch Haartracht, Kleidung, Beatmusik und Gruppenbildungen) missfielen.
(Leitsatz der Redaktion)
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