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Urteil Streitwert bei Räumung und gleichzeitige Entfernung von Baulichkeiten
Schlagworte
Streitwert bei Räumung und gleichzeitige Entfernung von Baulichkeiten
Leitsatz
Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten.
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