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Urteil Zustimmungspflichtige Zweitveräußerung
Schlagworte
Zustimmungspflichtige Zweitveräußerung; Aufteilung in Wohnungseigentum; rechtsgeschäftliche Übertragung von Wohneigentum
Leitsatz
Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters mit Ausnahme der Erstveräußerung abhängig, ist diese Ausnahme „verbraucht", wenn die teilende Eigentümerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die entstandenen Wohnungseigentumsrechte auf ihre Gesellschafter übertragen hat. Die weitere Veräußerung von einem Gesellschafter auf einen Dritten ist danach zustimmungspflichtig.
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