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  1. 2 BvR 2063/11 - Rehabilitierungsverfahren; Rechtsstaatsprinzip; Amtsermittlungspflicht; Kinderheimunterbringung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof
    Leitsatz: Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt die Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren.
    BVerfG
    18.12.2014
  2. 2 BvR 429/11 - Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung; Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) ist verletzt, wenn ein Gericht einer ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht nachkommt (vgl. BVerfG, 19.10.2004, 2 BvR 779/04, BVerfGK 4, 119 [130]; für den Bereich der strafrechtlichen Rehabilitierung vgl. BVerfG, 3.5.1995, 2 BvR 1023/94 [Rn. 19 ff.]; BVerfG, 24.9.2014, 2 BvR 2782/10 [Rn. 52, 54]. 2. Das OLG ist seiner Amtsermittlungspflicht (§ 10 StrRehaG) insofern nicht hinreichend nachgekommen, als es den Sachvortrag der Beschwerdeführerin zu den Umständen ihrer Einweisung aus einem Normalkinderheim in einen Jugendwerkhof nicht weiter aufgeklärt hat. 2a. Die Annahme des OLG, die Einweisung in den Jugendwerkhof sei allein aus Altersgründen (Wegfall der Schulpflicht) erfolgt, ist mit den Regelungen der DDR über die Heimerziehung nicht vereinbar. Das OLG hat nicht festgestellt, dass die Beschwerdeführerin von den Organen der Jugendhilfe als „schwererziehbar" eingestuft worden und dementsprechend zuvor in einem Spezialkinderheim untergebracht war. 2b. Das OLG hätte daher auf weitere Angaben der Beschwerdeführerin zu den näheren Umständen ihrer Unterbringung im Jugendwerkhof hinwirken müssen. Aufgrund dieser Angaben wären weitere Ermittlungen möglich gewesen, etwa die Vernehmung von Zeugen oder der Beiziehung von Akten in Bezug auf die Einweisungsgründe.
    BVerfG
    09.12.2014
  3. 2 BvR 2782/10 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheimunterbringung; Gleichheitsgrundsatz; Willkürverbot; Verwerfung des Rehabilitierungsantrags
    Leitsatz: 1. Die teilweise Verwerfung des Rehabilitierungsantrags als unzulässig verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür. 2. Die Unterbringung in einem Jugendwerkhof und einem geschlossenen Durchgangsheim stellt ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen dar. 3. Hält sich ein Rehabilitierungsgericht an die Tatsachenfeststellungen der Gerichte (oder Behörden) der ehemaligen DDR für gebunden, so verweigert es dem Betroffenen die von Rechtsstaats wegen geforderte Überprüfung erheblicher Tatsachen und verfehlt damit schlechterdings das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, zur Rehabilitierung politisch (Straf-) Verfolgter die fortdauernde Wirksamkeit von Urteilen dieser Gerichte (oder Entscheidungen dieser Behörden) zu durchbrechen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    24.09.2014
  4. 1 BvR 1925/13 - Verletzung des Willkürverbots; tragende Teile einer im Sondereigentum stehenden Garage (hier: Dachkonstruktion) als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder der krassen Missdeutung einer Norm beruht; die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen. 2. Tragende Teile eines auf dem gemeinschaftlichen Grundstück errichteten Garagengebäudes - worunter auch die Dachkonstruktion einer Garage fällt, die im Sondereigentum steht - gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum. Ersatzforderungen im Zusammenhang mit an solchen Teilen durch einen Sondereigentümer verursachten Schäden sind deshalb gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und vor dem zuständigen WEG-Gericht geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    28.07.2014
  5. 1 BvR 2851/13 - Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung; zur Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision verletzt sein kann. 2. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zwar der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen, für sich genommen nicht, aber vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung von Eigenbedarf ausreichen, steht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    23.04.2014
  6. 1 BvR 1656/09 - Verfassungswidriger degressiver Tarif bei Zweitwohnungssteuer
    Leitsatz: 1. Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. 2. Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen.
    BVerfG
    15.01.2014
  7. VerfGH 88/13 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Heimeinweisung; Tatsachenfeststellung; Sachverhaltsaufklärung; Amtsermittlung; Glaubhaftmachung; Rechtsstaatsprinzip; politische Verfolgung; sachfremde Gründe
    Leitsatz: 1. Das Rehabilitierungsgericht hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 54 m.w.N.). 2. Hält sich ein Rehabilitierungsgericht an die Tatsachenfeststellungen der Gerichte oder Behörden der ehemaligen DDR für gebunden, so verweigert es dem Betroffenen die von Verfassungs wegen geforderte Überprüfung erheblicher Tatsachen und verfehlt damit schlechterdings das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, zur Rehabilitierung politisch (Straf-) Verfolgter die fortdauernde Wirksamkeit von Urteilen dieser Gerichte oder Entscheidungen dieser Behörden zu durchbrechen. Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, aaO., juris Rn. 54 m.w.N.).
    VerfGH Berlin
    15.12.2014
  8. VfGBbg 60/13 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Ausschlusstatbestand; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; informationelle Selbstbestimmung; MfS-Mitarbeit
    Leitsatz: 1. Die auf den Antragsformularen für die sozialen Ausgleichsleistungen nach § 17, § 17 a StrRehaG vorformulierten Negativ-Erklärungen über die Kenntnis von einen Leistungsausschluss nach § 16 Abs. 2 StrRehaG rechtfertigenden Umständen bzw. eine Tätigkeit für das MfS begründen keinen unmittelbaren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. 2. Die Rückforderung sozialer Ausgleichsleistungen nach § 17, § 17 a StrRehaG greift bereits nicht in eine verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsposition ein, weil Ausgleichsleistungen von vornherein mit der Möglichkeit der Rückforderung versehen sind, wenn nachträglich ein Verstoß des Rehabilitierten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit festgestellt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Brandenburg
    20.06.2014
  9. VerfGH 165/12 - Normenkontrollantrag; Wasserpreiskalkulation; betriebsnotwendiges Kapital; kalkulatorische Zinsen; Wasserpreise; Wasser; Abwasser; Entgelte
    Leitsatz: § 16 Absatz 5 Satz 3 des Berliner Betriebe-Gesetzes vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 827) ist mit der Verfassung von Berlin vereinbar.
    VerfGH Berlin
    18.06.2014
  10. VerfGH 153/13 - Eigentumsrechtsverletzung bei einer Eigenbedarfskündigung; verfassungsrechtliche Beschwerdebefugnis eines Kleinkindes; rüstige holzhackende Rentnerin; Miete; Kündigung; Eigenbedarf; Interessenabwägung; Erlangungsinteresse des Vermieters; Bestandsinteresse des Mieters; Beweiserhebung
    Leitsatz: 1. Eine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie kann auch darin liegen, dass das Fachgericht den Einwänden des Vermieters gegen die vom Mieter zur Begründung einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 BGB vorgetragenen Umstände nicht ausreichend nachgeht. 2. Allein das Interesse des im Haushalt des Vermieters lebenden Kindes am Erfolg des Mietrechtsstreits verleiht ihm keine eigene grundrechtliche Beschwerdebefugnis aus den als verletzt bezeichneten Art. 12 und 13 VvB. 3. Ebenso wie das Fachgericht sämtlichen vom Mieter dargelegten Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Eigentümers nachzugehen hat, gebieten es die Interessen des Eigentümers, erheblichen Vortrag gegen die vom darlegungs- und beweisbelasteten Mieter zur Begründung einer ungerechtfertigten Härte vorgebrachten Umstände zu berücksichtigen und im Wege der Beweisaufnahme Feststellungen darüber zu treffen, welche konkreten Nachteile dem Mieter tatsächlich erwachsen würden und die deshalb seinen Interessen bei der gebotenen Abwägung den Vorrang gegenüber dem Erlangungsinteresse des Eigentümers einräumen.
    VerfGH Berlin
    18.06.2014