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Urteil Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Vernünftige und nachvollziehbare Gründe reichen für Eigenbedarfskündigung; zur Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision

Leitsätze

1. Zur Frage, wann das Recht auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision verletzt sein kann.

2. Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zwar der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen, für sich genommen nicht, aber vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung von Eigenbedarf ausreichen, steht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

(Leitsätze der Redaktion)

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