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Suchergebnis Urteilssuche (7501 - 7510 von 8079)
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10 C 625/10 - Betriebskostenabrechnung; Vertretungsmacht; Vollmachtsurkunde; formelle Wirksamkeit; Wirtschaftlichkeitsgebot; Gartenpflegekosten; Haunummernbeleuchtung; Sperrmüllabfuhr; Heizkosten; KaltverdunstungLeitsatz: 1. Der Umstand, dass eine Vollmachtsurkunde nicht mit einem Datum versehen ist, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen. Die Angabe eines Erteilungsdatums ist nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht so lange fortbesteht, wie die Vollmacht nicht entzogen wird. 2. Rechnet der Vermieter nach einer gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsweise ab, sind ihm etwaige sich daraus ergebende Verständnisprobleme des Mieters nicht zuzurechnen. Der Vermieter ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Mieter eine Berechnungsformel aus der Heizkostenverordnung verständlich zu machen. 3. Die Kosten des Stroms für die Beleuchtung von Hausnummern gehören zu den umlagefähigen Kosten der Beleuchtung gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV. 4. Sperrmüllentsorgungskosten sind als Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig. Dabei ist es nicht relevant, ob zwischen den einzelnen Entsorgungsterminen eine große Zeitspanne (hier nach Mieterbehauptung elf Jahre) lag. Sperrmüllentsorgungskosten sind auch dann umlagefähig, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden wären. 5. Die Erfassung des Heizwärmeverbrauchs mittels Verdunstungsröhrchen ist eine zulässige Erfassungsmethode. Die sog. Kaltverdunstung ist vom Mieter hinzunehmen, zumal sie bei allen Mietparteien gleichermaßen erfolgt. 6. Heizkörper in Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhäusern) müssen nicht mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. 7. Mieter haben auch keinen Anspruch darauf, dass Heizkörper im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftsflächen mit Ventilen ausgestattet werden, damit einzelne Mieter diese Heizkörper zur Einsparung von Heizkosten regulieren könnten. Ein Ventil zur Wärmeregulierung durch die Mieter sieht die Heizkostenverordnung nicht vor. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Neukölln26.01.2012
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13 C 108/10 - Rückforderungsanspruch bei unzulässiger PreisanpassungsklauselLeitsatz: 1. Bei einem Gaslieferungsvertrag, den die Hausverwaltung für „eine Verbrauchsstelle" abgeschlossen hat, ist der Eigentümer, vertreten durch die Hausverwaltung, Vertragspartner des Versorgungsunternehmens. 2. Die Rechtsprechung des BGH, wonach eine unbillige Preiserhöhung wirksam wird, wenn der Kunde den erhöhten Preis nicht in angemessener Zeit beanstandet hat, ist nicht auf die Fälle zu übertragen, in denen eine wirksame Preisanpassungsregelung fehlt. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte04.11.2010
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104a C 454/09 - Nachträglicher Mietvertrag über Einstellplatz kein Bestandteil des Wohnungsmietvertrages; missbräuchliches Räumungsverlangen des Vermieters nach nachträglicher Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Stellplatzmiete und deren Einzug durch den Vermieter; Parkplatz; Teilkündigung; Einheitlichkeit des Mietverhältnisses; örtliche Nähe zur WohnungLeitsatz: 1. Wird ein Mietvertrag über einen Einstellplatz, der in örtlicher Nähe zur Wohnung und auf einer im Eigentum des Vermieters stehenden Parkpalette gelegen ist, erst fünf Jahre nach dem Wohnungsmietvertrag mit einer gesonderten Kündigungsvereinbarung geschlossen und zudem nach zwischenzeitlicher Beendigung neu begründet, wird der Einstellplatzvertrag nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages und ist gesondert auch dann kündbar, wenn die Kündigung der Durchsetzung einer angemessenen Mieterhöhung dienen soll. 2. Das aus der Kündigung resultierende Räumungsverlangen des Vermieters ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Mieter der Mieterhöhung - wenn auch unter Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit - nachträglich zugestimmt hat und der Vermieter die erhöhte Miete regelmäßig einzieht. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg24.02.2010
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15 C 388/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2007; Hochparterrewohnung; Wandfliesen in der Küche; fehlende Steckdose im Bad; fehlende Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine; Rollladen in Hochparterrewohnung; Abstellraum; ungepflegte Müllstandsfläche; keine besonders ruhige Straße bei Kindergarten und Schulhort in der NachbarschaftLeitsatz: 1. Eine im Hochparterre (halb Treppe) gelegene Wohnung steht einer Erdgeschosswohnung nicht gleich. 2. Wandfliesen in der Küche sind nur dann wohnwerterhöhend, wenn der gesamte Arbeitsbereich einschließlich der Spüle abgedeckt ist. 3. Das Fehlen eines gesonderten Waschmaschinenanschlusses ist ebenso wohnwertmindernd wie das Fehlen einer Steckdose im Bad und das Vorhandensein nur einer Steckdose im Wohnzimmer. 4. Rollläden in einer Hochparterrewohnung sind nicht wohnwerterhöhend. 5. Eine nicht verschließbare Abstellnische steht einem Abstellraum nicht gleich. 6. Eine ungepflegte und offene Müllstandsfläche im Umfeld der Wohnung ist wohnwertmindernd. 7. Ein etwa 25 m von der Wohnung entfernter Kindergarten und Schulhort steht der Einordnung der Straße als besonders ruhig entgegen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg05.02.2008
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3 C 141/06 - Eintritt des Erwerbers in das MietverhältnisLeitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg20.09.2006
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5 C 223/98 - Kündigung für BotschaftsgebäudeLeitsatz: 1. Der estnische Staat hat ein berechtigtes Interesse zur Kündigung von Wohnraummietverhältnissen , die während seiner Handlungsunfähigkeit von einem Pfleger für das ehemalige Botschaftsgebäude im Diplomatenviertel von Berlin abgeschlossen wurden. 2. Eine Formularklausel, die auf eine gesetzliche Regelung (hier § 568 BGB) ohne Erläuterung verweist, verstößt nicht deshalb gegen das Transparenzgebot.AG Tiergarten27.07.1998
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93 HRB 34134 - Handelsregistereintragung; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen der PDS; Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mit der PDS verbundenen GesellschaftLeitsatz: 1. Die Tatsache, daß das Vermögen einer Gesellschaft unter treuhänderischer Verwaltung steht, ist keine eintragungsfähige Tatsache. 2. Das Registergericht prüft selbständig die Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Aktes, wonach angeordnet worden ist, daß eine Gesellschaft unter Treuhandschaft gestellt werde. 3. Eine Gesellschaft kann auch dann eine der PDS verbundene juristische Person sein, wenn sie bereits am 7. Oktober 1989 existierte. 4. Eine bloß schuldrechtliche Beziehung durch einen Darlehensvertrag zur PDS reicht für die Annahme eines Verbundes nicht aus. 5. § 20 b PartG DDR enthält keine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. Die Regelung über die Organvertretungsmacht des Geschäftsführers bleibt unberührt.AG Charlottenburg29.03.1993
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BVerwG 1 B 132.17 - Spätaussiedlerbescheinigung, Einreise, AntragszeitpunktLeitsatz: Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) enthält keine Regelung, die die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG davon abhängig macht, dass der Antrag zeitnah nach der Einreise gestellt worden ist. Das gilt insbesondere auch für Personen, die vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind, dabei in den Aufnahmebescheid einer volksdeutschen Bezugsperson einbezogen waren und vor der Einreise einen eigenen Aufnahmeantrag gestellt hatten, der nicht beschieden worden ist.BVerwG05.02.2018
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BVerwG 3 C 12.14 - Berufliche Rehabilitierung, Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach Studienabschluss, beruflicher Einsatz von Hochschulabsolventen in der DDRLeitsatz: 1. Ansprüche auf berufliche Rehabilitierung bestehen nicht nur bei Eingriffen in einen ausgeübten Beruf, sondern auch bei solchen in einen begonnenen Beruf ohne Aufnahme der Tätigkeit, sofern bereits eine hinreichend verfestigte Anwartschaft auf diese berufliche Tätigkeit erlangt worden ist. 2. Ob die Einsatzbeschlüsse der Kommissionen für die Absolventenvermittlung der DDR-Hochschulen zu einer solchen Verfestigung führten, bestimmt sich maßgeblich nach der tatsächlichen Handhabung des DDR-Rechts (hier: der Absolventenordnung); sie ist ausschließlich von den Tatsacheninstanzen aufzuklären.BVerwG28.05.2015
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BVerwG 9 C 15.14 - Grundsatz der Rechtssicherheit bei Heranziehung zu Anschlussbeiträgen, zeitliche Begrenzung der HeranziehungLeitsatz: 1. Landesrecht, das der Erhebung von Beiträgen, die einen einmaligen Ausgleich für die Erlangung eines Vorteils durch Anschluss an eine Einrichtung schaffen sollen, keine bestimmte zeitliche Höchstgrenze setzt, falls die maßgeblichen Satzungen - wie hier - zunächst nichtig waren und erst später durch rechtswirksame Satzungen ersetzt worden sind, verstößt gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.2. Der Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wirkt sich jedoch erst auf die nach Ablauf einer zumutbaren Übergangsfrist erlassenen Bescheide aus. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG15.04.2015
