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  1. VII ZR 48/07 - Substantiierter Einwand der fehlenden Prüffähigkeit einer Rechnung erforderlich; Architektenhonorar; Prüfungszeitraum; Fälligkeit der Schlussrechnung; Aufrechnung; Räumung; Zahlungsverzug
    Leitsatz: 1. Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen zur Prüffähigkeit erhoben werden. 2. Um als ausreichende Beanstandung zur Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118).
    BGH
    22.04.2010
  2. IX ZR 21/07 - Wohnungseigentümer als Beteiligte im Zwangsverwaltungsverfahren
    Leitsatz: a) Der Zwangsverwalter ist allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt. b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann "Beteiligte" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.
    BGH
    05.02.2009
  3. V ZR 133/08 - Schadensersatz; Plausibilitätskontrolle; Pflichtverletzung durch Geltendmachung einer unplausiblen Rechtsposition; Nachbarwiderspruch gegen Bebauung; unberechtigter Anspruch; Durchsetzung vermeintlicher Rechte
    Leitsatz: a) Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig. b) Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.
    BGH
    16.01.2009
  4. V ZB 74/08 - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundbuchfähig
    Leitsatz: a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben. b) Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus ..." und den Namen ihrer Gesellschafter eingetragen. c) Leitet die GbR ihr Recht aus einer Gerichtsentscheidung ab, genügt deren Rubrum als Nachweis ihrer Identität und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters. Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht.
    BGH
    04.12.2008
  5. XII ZR 123/07 - Hilfsaufrechnung im Prozess, Tilgungsreihenfolge, Gegenforderungen
    Leitsatz: a) Zur materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.b) Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen. c) Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
    BGH
    19.11.2008
  6. V ZR 172/07 - Notleitungsrecht für Abwasserleitung des Nachbarn; Notwegerecht; Leitungsrecht; Kanalisation
    Leitsatz: Weder die Kompetenzvorschriften der Art. 70 bis 74 GG noch die Regelung in § 18 a WHG noch das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen stehen der entsprechenden Anwendung von § 917 BGB auf das Notleitungsrecht entgegen.
    BGH
    04.07.2008
  7. V ZR 83/07 - Tilgungsbestimmung durch Dritten; Nichtigkeit des Darlehensvertrages und Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: a) Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen - wirksamer - Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt. b) Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.
    BGH
    27.06.2008
  8. IX ZR 149/04 - Beratungspflichten des Anwalts
    Leitsatz: 1. Zur Beratungspflicht des Anwalts über die Wirkungen einer Mietoptionsklausel. 2. Erhält der Anwalt, der den Auftraggeber vor Abschluss eines Vertrages fehlerhaft beraten hat, noch während des Laufs der Primärverjährung den neuen Auftrag, Ansprüche des Mandanten aus diesem Vertrag zu prüfen, so begründet dies die Pflicht, auf die Regresshaftung und deren Verjährung hinzuweisen, wenn diese Ansprüche in unmittelbarem inneren Zusammenhang mit der ursprünglichen Beratung stehen.
    BGH
    07.02.2008
  9. V ZR 42/07 - Moratoriumsentgelt; Besitzberechtigung des Gebäudeeigentümers gegenüber Grundstückseigentümer; Gebäudeeigentum der LPG an Stallungen; Passivlegitimation; gescheiterte Umwandlung der LPG; Bindung der Zivilgerichte an behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers; Tatbestandswirkung der Feststellungsbescheide über das Bestehen des Gebäudeeigentums und dessen Eigentümer
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB ist auch dann gegen die (in Liquidation fortbestehende) LPG zu richten, wenn diese in ihrem Eigentum stehende Gebäude im Rahmen einer gescheiterten Umwandlung an das neu gegründete Unternehmen übergeben hat und nicht mehr selbst nutzt. 2. In einem Rechtsstreit über diesen Anspruch ist das Zivilgericht jedenfalls dann nicht an eine behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers (Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 1 EGBGB) gebunden, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Anspruch bereits verjährt war.
    BGH
    19.10.2007
  10. III ZR 305/06 - Enteignungsentschädigung nach zulässiger Nutzung auch nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist Hilfsbaugesetzbuchs
    Leitsatz: An der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 141, 319; Urteil vom 11. Juli 2002 ‑ III ZR 160/01 - NJW 2003, 63) zur verfassungskonformen Auslegung der § 95 Abs. 2 Nr. 7, § 42 Abs. 3 Satz 1, § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei einer "isolierten" eigentumsverdrängenden Planung wird festgehalten. Auch § 246 a Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 BauGB a.F. schließt in einem solchen Fall die Entschädigung nach der zulässigen Nutzung eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks für Planungen im zeitlichen Anwendungsbereich der Norm nicht aus.
    BGH
    19.07.2007