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  1. VI ZR 63/96 - Schadensersatzanspruch; Verjährungshemmung; Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung
    Leitsatz: a) Für die Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB der DDR ist die Unkenntnis des Gläubigers von der Art der schädigenden Handlung und der Person des Schuldners auch dann nicht von Bedeutung, wenn diese Unkenntnis durch das politische System der DDR bedingt war, weil der Gläubiger während des Bestehens der SED-Herrschaft keinen Zugang zu geheim gehaltenen staatlichen Unterlagen hatte. b) Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung im Sinne des § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB lag dann nicht vor, wenn sich Gläubiger und Schuldner während des Laufs der Verjährungsfrist in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten und daher für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs - der in der DDR aus politischen Gründen nicht hätte durchgesetzt werden können - der Rechtsweg zu den der rechtsstaatlichen Ordnung verpflichteten Gerichten offenstand. c) Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Rechtsschutz nach § 472 Abs. 2 ZGB trotz eingetretener Verjährung (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 126, 87).
    BGH
    25.03.1997
  2. V ZR 9/96 - Vertragsauslegung; Wegfall des Verwendungszwecks im freihändigen Erwerb gekaufter Grundstück wegen Änderung des Bebauungsplans
    Leitsatz: Stellt ein - 1966 geschlossener - Kaufvertrag zum freihändigen Erwerb im Sinne von § 87 Abs. 2 BBauG ausdrücklich fest, bestimmte Grundstücke würden von der öffentlichen Hand für städtebauliche Maßnahmen (hier: Straßenverbreiterung auf der Grundlage eines entsprechenden Bebauungsplans) zur Abwendung einer sonst in Frage kommenden Enteignung erworben und die Verkäuferin habe sich allein aus dem vorgenannten Grund zum Verkauf entschlossen, so enthält der Vertrag nach Wegfall des Verwendungszwecks (Änderung des Bebauungsplans) eine Lücke, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, daß sich die öffentliche Hand für diesen Fall zu einer Rückübertragung gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet und die Verkäuferin diesen Anspruch innerhalb einer Zweijahresfrist ab Kenntnis von der Aufgabe des Enteignungszwecks geltend machen muß.
    BGH
    14.03.1997
  3. LwZR 8/95 - Ersatzanspruch für bauliche Verwendungen des Mieters; LPG-Anspruch für Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
    Leitsatz: a) Ob der Mieter oder Pächter für bauliche Verwendungen zur Zeit der DDR bei Ende des Vertragsverhältnisses einen Ersatz beanspruchen kann, richtet sich auch dann nach dem Recht der DDR, wenn das Vertragsverhältnis erst nach dem 2. Oktober 1990 beendet worden ist. b) Die LPG kann von dem Eigentümer eine durch bauliche Veränderungen verursachte und bei Rückgabe des Kreispachtbetriebes noch vorhandene Erhöhung seines Verkehrswerts ersetzt verlangen. c) § 12 Abs. 1 SachenRBerG findet keine Anwendung auf bauliche Maßnahmen einer LPG, die im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung der Erhaltung oder Wiederherstellung der Sache dienten.
    BGH
    29.11.1996
  4. III ZB 46/94 - Aufhebung der vorläufigen staatlichen Verwaltung; Teilungsunrecht bei vorläufiger Verwaltung; Rechtswegzuständigkeit für Haftungsansprüche gegen staatlichen Verwalter
    Leitsatz: a) Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 2. Fallgruppe VermG ist so auszulegen, daß hierin die Aufhebung aller bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestehenden vorläufigen staatlichen Verwaltungen erfaßt und die damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten geregelt werden, soweit ein Tatbestand vorliegt, der als Teilungsunrecht zu werten ist. b) Die dem Eigentümer nach § 13 VermG gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.
    BGH
    15.12.1994
  5. XII ZR 241/92 - Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945
    Leitsatz: a) Grundstücke aus der Bodenreform durften nach Art. VI Abs. 1 der Verordnung über die Bodenreform nicht veräußert werden; die - konstitutive - Entscheidung über einen "Besitzwechsel" war den zuständigen staatlichen Organen vorbehalten. b) Privatrechtliche Vereinbarungen zur Übertragung des Eigentums an Bodenreformgrundstücken waren nach dem für das Beitrittsgebiet bisher geltenden Recht wegen Verstoßes gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot nichtig, § 68 Abs. 1 Nr. 1 ZGB. c) Die Aufhebung der gesetzlichen Verfügungsverbote durch § 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform führte nicht zur Heilung eines solchen Verstoßes.
    BGH
    01.06.1994
  6. VIII ARZ 1/93 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen Überbelegung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Kindern des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt ist, den Vermieter beeinträchtigende Auswirkungen indessen nicht festzustellen sind.
    BGH
    14.07.1993
  7. V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im Berufungsrechtszug
    Leitsatz: a) Leidet ein Grundstückskaufvertrag, der auf staatlichen Druck zu dem Zwecke abgeschlossen worden ist, dem Verkäufer die Ausreise aus der DDR zu ermöglichen, an einem zusätzlichen Mangel, der bereits nach dem Recht der DDR zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte (hier: Auftreten einer unzuständigen Stelle als staatlicher Treuhänder), so ist die Berufung auf diesen Mangel durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen. b) Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn sie, anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, erst im Berufungsrechtszug erfolgt.
    BGH
    12.11.1992
  8. VIII ARZ 5/91 - Modernisierung; allgemein üblicher Zustand
    Leitsatz: In den allgemein üblichen Zustand werden die gemieteten Räume versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens zwei Drittel - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird.
    BGH
    19.02.1992
  9. VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache; Umbau der; Formularmietvertrag
    Leitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.
    BGH
    30.10.1984
  10. VIII ARZ 13/83 - Rechtsfolge einer Mietpreisüberhöhung; Teilnichtigkeit; Preisform Wohnraum; Mietzinsvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; Mieterschutzvorschrift; Wesentlichkeitsgrenze; Vergleichsmiete; ortsübliche
    Leitsatz: Liegt eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung Insoweit nichtig, als der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als nur unwesentlich übersteigt.
    BGH
    11.01.1984