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Urteil Kündigung für Botschaftsgebäude
Schlagworte
Kündigung für Botschaftsgebäude
Leitsätze
1. Der estnische Staat hat ein berechtigtes Interesse zur Kündigung von Wohnraummietverhältnissen , die während seiner Handlungsunfähigkeit von einem Pfleger für das ehemalige Botschaftsgebäude im Diplomatenviertel von Berlin abgeschlossen wurden.
2. Eine Formularklausel, die auf eine gesetzliche Regelung (hier § 568 BGB) ohne Erläuterung verweist, verstößt nicht deshalb gegen das Transparenzgebot.
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