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Urteil Nachfolgeorganisation
Schlagworte
Nachfolgeorganisation; JCC; Vermögensverschiebung; Wiedergutmachung
Leitsatz
Die Rückgabe eines aus den Gründen des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Vermögenswertes an eine während der sowjetischen Besatzungszeit bestehende jüdische Vereinigung läßt einen vermögensrechtlichen Anspruch der Nachfolgeorganisationen des Rückerstattungsrechts bzw. der JCC mangels Bestehens einer restituierbaren Vermögensverschiebung entfallen.
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