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  1. I ZR 10/18 - Verlust des Provisionsanspruches gegen Verkäufer bei Erwerb an mit Kaufinteressenten verbandelten Dritten
    Leitsatz: Weist der Verkäufermakler seinem Kunden einen Kaufinteressenten nach und kommt der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, entsteht kein Provisionsanspruch gegen den Verkäufer, auch wenn zwischen dem Erwerber und dem nachgewiesenen Kaufinteressenten eine feste, auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Bindung besteht.
    BGH
    21.11.2018
  2. V ZB 2/18 - Bindung des Grundbuchamtes im Löschungsverfahren an rechtskräftiges Urteil des Prozessgerichts, Grunddienstbarkeit als Gesamtlast für mehrere Grundstücke
    Leitsatz: 1. In dem Löschungsverfahren gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist das Grundbuchamt an die Beurteilung zivilrechtlicher Vorfragen durch ein rechtskräftiges Urteil des Prozessgerichts gebunden. Vorauszusetzen ist hierbei, dass sich die Rechtskraft des Urteils auf das Recht, dessen Löschung begehrt wird, erstreckt und gegenüber allen an dem Grundbuchverfahren Beteiligten wirkt. Nicht ausreichend ist es, wenn das Bestehen des Rechts in dem Zivilprozess lediglich eine präjudizielle Rechtsfrage darstellt. 2. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert. 3. Die - nicht näher eingegrenzte - Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage kann jedenfalls dann zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein, wenn sich die Anlage nur auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks erstreckt und dem Eigentümer an dem von der Ausübungsbefugnis des Dienstbarkeitsberechtigten nicht erfassten Teil des Grundstücks die volle Nutzung verbleibt (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208).
    BGH
    13.09.2018
  3. V ZR 299/14 - Grundbuchberichtigungsanspruch nach dinglicher Rechtslage
    Leitsatz: Mit dem Urteil über den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird die dingliche Rechtslage weder im Sinne des erfolgreichen Klägers noch im Sinne des erfolgreichen Beklagten festgestellt.
    BGH
    09.02.2018
  4. VIII ZR 148/17 - Unverhältnismäßig erhöhter Stromverbrauch als Einwendung im Zahlungsprozess
    Leitsatz: 1. Die Frage, ob von einem Haushaltskunden erhobene Einwendungen gegen eine Stromrechnung die „ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers“ belegen und den Kunden deshalb zur Zahlungsverweigerung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromGVV berechtigen, ist unter Würdigung aller konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (hier: angebliche Verzehnfachung des Verbrauchs bei moderatem Haushaltszuschnitt). Danach berechtigte Einwendungen des Kunden hat der Versorger bereits im Zahlungsprozess zu widerlegen. 2. § 17 Abs. 2 Nr. 2 StromGVV stellt keine abschließende Regelung sämtlicher Fälle von Verbrauchssteigerungen dar. [Anmerkung der Redaktion: Der amtliche Leitsatz erwähnt § 17 Abs. 2 StromGVV, gemeint ist § 17 Abs. 1 Satz 2 StromGVV.]
    BGH
    07.02.2018
  5. V ZR 273/16 - Verpflichtende Mitwirkung an der Erreichung des Vertragszwecks, Unterlassung der Gefährdung von Vertragszielen, Einräumung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts
    Leitsatz: a) Die Vertragspartner sind zum einen verpflichtet, an der Erreichung und Verwirklichung von Ziel und Zweck des Vertrages mitzuwirken und sich, soweit sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt, gegenseitig zu unterstützen. Sie haben zum anderen alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolgs gefährden oder beeinträchtigen könnte. b) Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts an seinem Grundstück verpflichtet hat, muss jedenfalls vor Eintritt der Verjährung des Rechtsverschaffungsanspruchs bei späteren Verfügungen über das Grundstück prüfen, ob die bewilligte Belastung in das Grundbuch eingetragen worden ist, und, wenn das noch nicht geschehen ist, die Verfügungen so gestalten, dass Eintragung des bewilligten Rechts möglich bleibt und nicht im Belieben eines Dritten steht.
    BGH
    19.01.2018
  6. I ZR 232/16 - Energieausweis als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen auch für Makler
    Leitsatz: Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV angeführten Angaben enthalten.
    BGH
    05.10.2017
  7. I ZB 125/16 - Voraussetzungen für längerfristige Einstellung der Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine unter Beachtung der Werteentscheidung des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommene Würdigung aller Umstände dazu führen, dass die Zwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.09.2017
  8. V ZB 47/16 - Berichtigung eines Zeichenfehlers in der Flurkarte als Berichtigung tatsächlicher Art, Grenzverlauf zwischen Grundstücken
    Leitsatz: Die Berichtigung eines Zeichenfehlers (also einer graphisch falschen Darstellung des richtigen Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters) durch die Vermessungsbehörde hat das Grundbuchamt stets als Berichtigung tatsächlicher Art zu behandeln; es darf den Vollzug eines Fortführungsnachweises der Vermessungsbehörde nicht deshalb ablehnen, weil ein auf den Grenzverlauf bezogener Zeichenfehler berichtigt wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. März 1973 - III ZR 69/70, VersR 1973, 617).
    BGH
    20.07.2017
  9. VIII ZR 163/16 - Preisanpassungsrecht und Sonderkündigung bei Sonderkundenverträgen über Energielieferung
    Leitsatz: Soweit in Sonderkundenverträgen über Energielieferungen ein Lieferant die von ihm versorgten Letztverbraucher gemäß § 43 Abs. 3 Satz 1 EnWG rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode sowie auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten hat, gilt dies auch für Entgeltänderungen, die lediglich auf einer Weiterbelastung von neu eingeführten, weggefallenen oder geänderten Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen beruhen. Beruhen diese Entgeltänderungen auf einem Preisanpassungsrecht, das sich der Lieferant im Vertrag vorbehalten hat, kann der Letztverbraucher den Vertrag gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, worauf sich die Unterrichtung des Verbrauchers auch zu erstrecken hat.
    BGH
    05.07.2017
  10. V ZB 174/15 - Zustellungserfordernis bei verschmelzungsbedingter Rechtsnachfolge, Zwangsversteigerung
    Leitsatz: 1. Das Zustellerfordernis gemäß § 750 Abs. 2 ZPO im Falle einer Rechtsnachfolge gilt nur für die Nachweisurkunden, auf welche sich das Klauselorgan ausweislich der Klausel gestützt hat und die ihm als Beweis der Rechtsnachfolge ausgereicht haben.2. Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 - V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).3. Ob die Rechtsnachfolge durch die dem Klauselorgan vorgelegten bzw. vorliegenden Urkunden nur unzureichend nachgewiesen ist und deshalb die Nachfolgeklausel nicht hätte erteilt werden dürfen, ist im Klauselerteilungsverfahren und im Rahmen der dort zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu prüfen. 4. Wird statt einer beglaubigten Abschrift die einfache Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne des § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt, ist der darin liegende Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn diese Abschrift nach Inhalt und Fassung mit der Nachweisurkunde übereinstimmt.
    BGH
    13.10.2016