Urteil Vermögensentziehung
Schlagworte
Vermögensentziehung; Zwangsversteigerung; Vermutungsregelung; Verschuldungslage; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsvollstreckung; Schuldnerschutzvorschrift
Leitsätze
1. Bei Vermögensentziehung durch Zwangsvollstreckung gilt nicht die Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 VermG.
2. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG liegen bei einer Zwangsvollstreckung jedenfalls dann vor, wenn der vorläufige Vollstreckungsschutz mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es sich um jüdisches Eigentum handelt.
3. Der Vermögensvertrag zwischen Schweden und der DDR vom 24. Oktober 1986 betrifft nur Maßnahmen, die nach Gründung der DDR durch diese erfolgten.
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