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Urteil redlicher Erwerb
Schlagworte
redlicher Erwerb; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Ausschließúngsgrund; Beweislast; Treuhandabrede
Leitsätze
1. Die Existenz einer Treuhandabrede schließt einen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 und 3 VermG aus (wie BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 7 C 42.93).
2. Bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Treuhandabrede geht die Nichterweislichkeit des genauen Inhalts und Umfangs zu Lasten der Erwerber, da diese die Beweislast für den redlichen Erwerb tragen.
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