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Urteil Vorbescheid


Schlagworte

Vorbescheid; Bauvorhaben; Baugenehmigung; Bauleitplanung; Bauvorbescheid

Leitsatz

Ein nach der BauOBln 1979 erteilter Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmi gung und nicht nur eine Zusage, die Baugenehmigung werde später erteilt werden. Daher kann durch eine nachträgliche Änderung der Bauleitplanung kein Einfluß auf das Bauvorhaben genommen werden, soweit über dessen Rechtmäßigkeit im Vorbe scheid bereits entschieden ist. (Gegen OVG Berlin, Beschluß vom 27. März 1986 - OVG 2 S 145.85 -, OVGE 17, 204 = NVwZ 1986, 579 = BauR 1986, 546 = UPR 1986, 273 = GE 1986, 613).

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