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BVerwG 3 B 42.14 - Ausschließung von der beruflichen Rehabilitierung wegen Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDRLeitsatz: Der durch eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwirklichte Ausschluss von der Rehabilitierung nach § 4 BerRehaG entfällt nicht wieder durch eine nachträgliche Distanzierung des Spitzels vom MfS.BVerwG30.07.2015
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BVerwG 8 B 13.14 - Wiederaufgreifensverfahren; neue Beweismittel; Werturteile; Verfahrensmangel; Divergenzrüge; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: 1. Zu den Beweismitteln, die die Überzeugung von der Existenz von für das Wiederaufgreifensverfahren maßgeblichen Tatsachen begründen können, können auch Werturteile zählen, über die wie über sonstige Tatsachen Beweis erhoben werden kann, sofern sie nicht unmittelbar zur Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm dienen. 2. Ein nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gefertigtes, Bewertungen enthaltendes Schriftstück darf daher im Wiederaufgreifensverfahren nicht ohne Weiteres mit der Begründung zurückgewiesen werden, es sei kein neues Beweismittel, weil Neuheit nur dem Werturteil, nicht aber dem bewerteten Faktum zuzusprechen ist. 3. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG06.10.2014
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BVerwG 3 PKH 8.12 - Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑RechtsLeitsatz: 1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt. 2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.12.2012
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BVerwG 8 B 26.12 - Dingliches Nutzungsrecht; Wirksamkeit mit Aushändigung der Verleihungsurkunde; Grundbucheintragung; Nutzungsrechtsverleihung bei Gelegenheit des EigenheimverkaufsLeitsatz: 1. Die Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts nach § 287 ZGB wurde mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde zu dem in dieser Urkunde verzeichneten Zeitpunkt wirksam (§ 287 Abs. 2 Satz 2 ZGB); die Eintragung als Belastung des Grundeigentums (regelmäßig Volkseigentums) nach § 4 Abs. 3 NutzRG war nicht Voraussetzung die Entstehung des Rechts. 2. Die Verleihung eines neuen Nutzungsrechts für das gesamte Grundstück war auch dann rechtlich zulässig, wenn der Nutzer das Eigentum an dem aufstehenden Gebäude durch Kaufvertrag erworben hat und dem Verkäufer ein dingliches Nutzungsrecht nur für einen Teil des Grundstücks verliehen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.10.2012
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BVerwG 3 B 33.11 - Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Vermögensentziehung auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage; Abgrenzung zwischen Restitution und EntschädigungLeitsatz: Die Rückgängigmachung von Vermögensentziehungen auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG nach dem Vermögensgesetz, wenn die Maßnahme zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt hat, und sie unterfällt dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, wenn sie primär auf andere Zwecke zielte und durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG01.09.2011
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BVerwG 8 B 36.11 - Vermögensverlust bei staatlicher Verwaltung von Feindvermögen; Ausschlagung der besatzungshoheitlichen Enteignung; Beweislast für vermögensrechtliche Ansprüche; EnteignungsexzessLeitsatz: 1. Die Anordnung der staatlichen Verwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191), auch wenn es sich mittelbar um jüdisches Vermögen handelte, ist nicht als ein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG anzusehen; das gilt auch bei der Reduzierung der „Werthaltigkeit" des jüdischen Vermögens durch die Einsetzung eines staatlichen Verwalters. 2. Zur Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG reicht es aus, dass die sowjetische Besatzungsmacht mit den Enteignungsmaßnahmen deutscher Stellen generell einverstanden war. 3. Auch bei Anwendung des § 1 VermG muss grundsätzlich eine Partei die Tatsachen, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, beweisen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.08.2011
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BVerwG 8 B 36.06 - Fristbeginn nach Abschluß eines durchgeführten Anhörungsverfahrens; BGB-DürftigkeitseinredeLeitsatz: 1. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG beginnt regelmäßig erst nach Abschluß eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens. 2. Für die Ablösung staatlicher Beteiligungen ist nicht vorgesehen, daß die Entscheidung über die Dürftigkeitseinrede im Verfahren nach §§ 30 ff. VermG von den Vermögensämtern getroffen wird. Diese ist vielmehr nur für den Wertausgleich vorgesehen, der für vom Verfügungsberechtigen durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswertes erfolgt war (§ 7 Abs. 4 VermG). (Leitsätze der Redaktion)BVerwG09.01.2007
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BVerwG 5 B 33.06 - Ausschlußtatbestand; VorschubleistenLeitsatz: Die Annahme und Bekleidung eines Kreistagsmandates begründet für sich allein auch noch keine rechtliche oder tatsächliche Vermutung dafür, daß der Tatbestand des erheblichen Vorschubleistens, etwa nach Maßgabe der sowjetzonalen Gesetze, durch die die Aufgaben und Befugnisse der Kreistage bestimmt werden, erfüllt ist.BVerwG13.11.2006
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BVerwG 8 B 112.05 - GVO vor Inkrafttreten des VermG; Streitwertermittlung und Einbeziehung aufstehender GebäudeLeitsatz: Ist für einen Kaufvertrag noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes eine wirksame Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt worden, ist auch der Kaufvertrag und das darin zugleich liegende Verfügungsgeschäft wirksam geworden, so daß die Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 VermG nicht gegeben sind. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags als "Beweisermittlungs- oder -ausforschungsantrag". Verringert sich der Bodenrichtwert für ein Grundstücke, dessen Restitution mit der Klage begehrt wird, zwischen Klageerhebung und Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, ist wegen der Regelung des § 40 GKG für das Beschwerdeverfahren ein geringerer Streitwert festzusetzen als für das Verfahren erster Instanz. Bei der Streitwertfestsetzung ist der Wert der aufstehenden Gebäude unabhängig davon zu berücksichtigen, wer die Kosten für die Errichtung bzw. den Erhalt des Gebäudes in der Vergangenheit getragen hat.BVerwG18.04.2006
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BVerwG 7 B 13.05 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Feststellungsrecht des Zedenten hinsichtlich bis zur Zession bestehenden BerechtigungLeitsatz: Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.BVerwG26.04.2005