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Suchergebnis Urteilssuche (5331 - 5340 von 7938)
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9 K 92.12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Zusammenarbeit mit politischer Abteilung der KriminalpolizeiLeitsatz: 1. Eine kurzzeitige, vom Betroffenen selbst beendete Zusammenarbeit mit der Abteilung 1 der Kriminalpolizei stellt keine Verletzung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HHG dar. 2. Soweit es um die Verfolgung und Ahndung schlichten kriminellen Unrechts geht, kann ein Bericht, der einen Diebstahl zum Gegenstand hat, nicht als Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gewertet werden. (Leitsatz 1 von der Redaktion; Leitsatz 2 der Entscheidung entnommen)VG Berlin03.06.2013
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6 K 1565/10 - Ausgleichsleistungsausschluss wegen menschenunwürdiger Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern”; Zurechnung des Verhaltens des BetriebsleitersLeitsatz: 1. Die fehlende Feststellung besonders negativer Bedingungen ist nicht Voraussetzung der Annahme eines zum Ausgleichsleistungsausschluss führenden Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, der bei der Beschäftigung von internierten sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern" angenommen werden kann. 2. Der Anspruch auf Ausgleichsleistung kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Handeln eines Dritten wegen seiner leitenden Stellung dem Unternehmen zugerechnet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)VG Dresden01.08.2012
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29 K 334.10 - Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte; Rechtsschutzbedürfnis für Bescheidungsklage; Antragsberechtigung der begünstigten BankLeitsatz: Zur Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung zu übernehmender Grundpfandrechte gem. § 16 Abs. 6 VermG i. V. m. § 4 Abs. 6 HypAblV ist auch nach deren Löschung die begünstigte Bank noch antragsberechtigt.VG Berlin15.09.2011
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29 K 76.10 - Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung; Erhöhung um Altsparerentschädigung; Anscheinsbeweis für Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 1942Leitsatz: Sind einem Juden nach dem 31. Dezember 1939 Wertpapiere entzogen worden, streitet wegen der insoweit bestehenden Verfügungsbeschränkungen ein Anscheinsbeweis dafür, dass er sie vor dem 1. Januar 1940 erworben hat, so dass die Entschädigung gemäß § 20 Abs. 1 BRüG i. V. m. § 5 ASpG um die Altsparerentschädigung zu erhöhen ist. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht für Reichsanleihen, da deren Erwerb gerade durch Juden zur Kriegsfinanzierung erwünscht war.VG Berlin17.08.2010
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1 K 1079/99.Me - selbständiges Gebäudeeigentum; LPG-NutzungsrechtLeitsatz: 1. Für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums nach Art. 233 § 2 b Abs. 2 EGBGB in Verbindung mit § 27 LPG-G 1982 bzw. § 13 LPG-G 1959 kommt es allein darauf an, daß der vormaligen LPG ein Nutzungsrecht zustand. Ob das Nutzungsrecht vom Eigentümer des Bodens freiwillig übertragen wurde oder ob der Übertragungsakt nach dem Recht der DDR formwirksam war, ist unerheblich. 2. Einzelfall, in dem Gebäude auf Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen errichtet worden sind.VG Meiningen12.01.2005
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2 K 19/00 Me - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Nachreichen neuer BeweismittelLeitsatz: 1. Das Wiederaufgreifen des Verfahrens zumindest nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG ist nicht durch Sonderregelungen des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. 1. Neue Beweismittel können auch noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nachgereicht werden. Wenn während des Verwaltungsverfahrens über die Wiederaufnahme noch weitere neue Gründe oder Beweismittel auftauchen, die ein Verfahren nach § 51 VwVfG möglich machen würden, gebietet es schon die Verfahrensökonomie, solche Beweismittel und Gründe in das laufende Verfahren einzuführen.VG Meiningen04.02.2003
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3 A 3714/96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; GemeingebrauchLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Widmung für den Gemeingebrauch i. S. des § 5 Abs. 1 lit. b VermG (hier: Entstehung einer Straße nach Straßenverkehrsordnung der DDR).VG Schwerin28.09.2001
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9 K 1910/95 - Übernahme von Grundpfandrechten; Bestellung durch staatlichen Verwalter; staatliche Verwaltung eines Erbanteils; Erbanteil; MiterbenLeitsatz: Grundpfandrechte können im Sinne des § 16 Abs. 5 VermG auch dann vom staatlichen Verwalter bestellt worden sein, wenn das belastete Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand, nur ein Erbteil unter staatliche Verwaltung gestellt war und die übrigen Erbanteile Miterben zustanden, die innerhalb der ehemaligen DDR lebten.VG Chemnitz08.04.1999
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VG 19 A 1413.95 - Werbeanlage; DenkmalschutzLeitsatz: Zur Unzulässigkeit einer Werbeanlage nach Denkmalrecht (Segel am Kant Dreieck). (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin17.04.1996
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VG 19 A 340.95 - Nachbarschutz; Umgebungsveränderung; UmgebungsschutzLeitsatz: 1. Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz wird durch das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährleistet, das nach Art. 19 Abs. 4 GG umfassend wehrfähig ist. 2. Das Grundeigentum ist wegen seiner Unverrückbarkeit (Immobilität) besonders verletzlich gegen benachteiligende Umgebungsveränderungen. 3. Das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) schützt das Grundeigentum nicht nur innerhalb der Grundstücksgrenze (Säuleneigentum), sondern darüber hinaus vor Eingriffen des Staates. Das Eigentum an einem Grundstück umfaßt einen Umgebungsschutz. 4. Die Schutznormtheorie kann den grundrechtlichen Schutzanspruch nach Art. 1 4 Abs. 1 Satz 1 GG weitgehend nicht genügen. Sie ist wegen ihrer Herkunft aus der Kaiserzeit unfähig, den Anforderungen und dem Geist des modernen Grundrechtsstaates gerecht zu werden. Sie haftet zu sehr am zivilrechtlichen Denken und verkennt die Selbständigkeit des öffentlichen Nachbarrechts. Die Schutznormtheorie leidet an einer Vielzahl von Brüchen und Widersprüchlichkeiten und kommt zu zufälligen, flickenteppichartigen Ergebnissen. 5. Die Vorschriften des öffentlichen Baurechts einschließlich der für konkrete Grundstücke geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen regeln Inhalt und Schranken des Umgebungsschutzes des Grundeigentums. Sie sind insoweit als Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wehrfähig. 6. Wird für ein Außenbereichsgrundstück, für eine öffentliche Grünfläche oder ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet verbotswidrig eine Baugenehmigung erteilt, kann der Grundstücksnachbar eines angrenzenden Wohngebietes mit Erfolg geltend machen, durch die Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt zu sein (gegen BVerwG, NVwZ 1994, 686 f.; gegen OVG Berlin, Beschluß vom 15. September 1994 - OVG 2 S 24/94 -; im Ergebnis wie OVG Saarland, Urteil vom 10. November 1992 - 2 R 41.91 - und VG Berlin, DVBl. 1994, S. 55 LS = GE 1994, 1327 "Wohngebiet mit Park" bzw. "Wohngebiet am Park"). 7. Eine Rechtsprechung, die den öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz ausschließlich außerhalb der Grundrechte konstruiert, ist tendenziell verfassungswidrig. 8. Öffentlich-rechtliche Nachbarrechte sind nicht kleinlich, sondern großzügig zu gewährleisten. Die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG zu interpretieren. Ein Grundstücksnachbar, der die rechtlich ausgeformte Umgebungsqualität seines Grundstücks verteidigt, erhebt niemals eine Popularklage. 9. Vorschriften, die die vom Gesetzgeber festgelegten inhaltlichen Kollisionsregeln im Konflikt zwischen Bauherrn und Nachbarn für nicht wehrfähig erklären, sind mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar.VG Berlin07.06.1995