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65 S 202/16 - Zutrittsgewährung als vertragliche Nebenpflicht, Besichtigung zum Zwecke der Modernisierung, Besichtigungsverweigerung als KündigungsgrundLeitsatz: 1. Es besteht eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes gibt; die Vorbereitung der Modernisierung des Bades ist ein solcher.2. Die Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten (im weitesten Sinne) zu dulden, kann den Ausspruch einer fristlosen (oder fristgemäßen) Kündigung rechtfertigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.08.2016
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1 T 17164/15 - Unterbringung von Asylbewerbern in EigentumswohnungLeitsatz: 1. Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an den Landkreis zur Nutzung für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, so ist eine vorübergehende Belegung von 80 m2 Wohnfläche mit elf Asylbewerbern von den Miteigentümern zu dulden.2. Für einen im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Überbelegung einer Eigentumswohnung gerichteten Antrag fehlt grundsätzlich ein dringendes Bedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)LG München I12.10.2015
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1 S 12462/14 WEG - Obligatorische Erstbefassung der Eigentümerversammlung bei beabsichtigter baulicher Veränderung, kein Anspruch der Wohnungseigentümer untereinander auf Stimmabgabe im schriftlichen VerfahrenLeitsatz: I. Im Umlaufverfahren setzt ein Beschluss nach § 23 III WEG die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowohl zum Verfahren als auch zum Beschlussantrag voraus. II. Verweigert ein Wohnungseigentümer die Zustimmung zum Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 III WEG, ist das schriftliche Verfahren gescheitert. III. Einen Anspruch auf Abgabe einer Stimme im schriftlichen Verfahren haben die Wohnungseigentümer untereinander nicht.LG München I20.04.2015
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67 S 509/12 - Qualifizierter Mietspiegel, Sachverständigengutachten, MietergartenLeitsatz: Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig einem qualifizierten Mietspiegel unterlegen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.05.2013
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67 S 43/11 - Betriebskostenabrechnung; Vereinbarung eines Abrechnungsmaßstabes für kalte Betriebskosten; Klage auf Feststellung der WohnungsgrößeLeitsatz: 1. Auch die neben einer kleineren „Wohn- und Nutzfläche" vereinbarte größere „beheizte Fläche", in der Hobbyräume enthalten sind, kann Umlagemaßstab für die kalten Betriebskosten sein. 2. Haben sich die Mietvertragsparteien später darauf geeinigt, dass das Ergebnis einer beabsichtigten Vermessung der Wohnung zukünftig als Umlagemaßstab für die Betriebskosten zugrunde gelegt werden soll, ist das Vermessungsergebnis des Sachverständigen unabhängig davon maßgebend, nach welchen Vorschriften das Ergebnis zustande gekommen ist. 3. Die Klage auf Feststellung der Wohnungsgröße ist unzulässig. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.10.2011
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1 T 5340/10 - Kostentragung durch Verwalter; objektiver Pflichtverstoß; subjektives Moment; Sonderumlage; Umlageschlüssel; Verteilerschlüssel; Einberufungsmangel; grobe Fahrlässigkeit; VerwalterhaftungLeitsatz: Der Auferlegung der Kosten auf den Verwalter, § 49 Abs. 2 WEG, setzt neben einem objektiven Pflichtverstoß auch ein subjektives Moment voraus. Hierfür genügt noch nicht, dass ein Sonderumlagebeschluss mangels Angabe des Verteilungsschlüssels nichtig ist und der Beschluss zudem an einem Einberufungsmangel leidet.LG München I29.03.2010
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67 S 229/06 - Betriebskostenabrechnung; Einwendungsausschlußfrist für MieterLeitsatz: 1. Der nur ganz allgemein gehaltene Widerspruch des Mieters gegen die Betriebskostenabrechnung reicht nicht aus, um die Einwendungsausschußfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB einzuhalten. 2. Der Vermieter braucht dem Mieter die Möglichkeit weiterer Einwendungen nicht dadurch offenzuhalten, daß er noch vor Ablauf der Einwendungsfrist Klage auf Zahlung erhebt.LG Berlin27.11.2006
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62 S 101/06 - Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden; Rückzahlungsanspruch bei zunächst unterlassener MietminderungLeitsatz: 1. Beruhen Feuchtigkeitsschäden hauptsächlich auf Baumängeln und nur zu einem geringen Teil auf Nutzerverhalten (Möblierung), kann der Mieter Instandsetzung verlangen. 2. Der Mieter kann nachträglich Minderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückverlangen, wenn er den Mangel angezeigt und zunächst den Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens abgewartet hat.LG Berlin10.08.2006
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BRH 12894/05 - politische Verfolgung; strafrechtliche Rehabilitierung; Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole; Vermutung; RehabilitierungLeitsatz: Die Verurteilung wegen Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole gemäß § 222 StGB/DDR begründet nicht die regelmäßige Vermutung politischer Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 StrRehaG. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, ob der jeweiligen Tat eine entsprechende gesellschaftsfeindliche Einstellung des Betroffenen zugrunde lag, die politisch diszipliniert werden sollte, oder ob der Betroffene aus anderen nicht politisch motivierten Gründen staatliche Symbole der DDR mißachtet hat.LG Potsdam12.06.2006
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23 O 67/05 - Verfügungsberechtigter; Erstattungsanspruch; Instandsetzungsmaßnahmen; Erhaltungsaufwendungen; DachreparaturLeitsatz: Dach- und Fensterreparaturkosten sind zur Erhaltung des Vermögenswertes erforderlich und erstattungsfähig, wenn der Vermögenswert andernfalls bei Nichtvornahme konkret von Teilzerstörung betroffen bzw. bedroht ist. Die Durchführung weiterer Arbeiten (z. B. gesamte Dacheindeckung anstelle von Einzelreparaturen) ist danach gleichfalls erstattungsfähig, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Durchführung der Arbeiten vernünftig erscheint.LG Berlin09.03.2006