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Urteil Härtefall
Schlagworte
Härtefall; Eigenbedarf; Abwägung; Rechtsmißbrauch
Leitsatz
Der Vermieter hat unter den vor Entstehen des Eigenbedarfs vermieteten Wohnungen die freie Auswahl der zu kündigenden Wohnung, es sei denn, die Kündigung stellt sich als rechtsmißbräuchlich dar.
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