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238 C 188/19 - Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung trotz MietendeckelLeitsatz: 1. Die vom Vermieter verlangte Zustimmung zu einer Mieterhöhung ist auch dann nicht nach dem Berliner Mietendeckel (MietenWoG) ausgeschlossen, wenn das Erhöhungsverlangen dem Mieter nach dem in § 3 benannten Stichtag (18. Juni 2019) zugegangen ist. 2. Ohnehin ist ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung weder unmittelbar noch mittelbar aufgrund des MietenWoG ausgeschlossen, weil dieses als öffentlich-rechtliche Regelung die Bestimmungen des BGB (§§ 558 ff.) unberührt lässt. 3. Lehnt der Mieter die Beseitigung eines wohnwertmindernden Merkmals (hier: schlechter Schnitt wegen fehlender Tür zum Flur) ab, kann er sich später bei einer Mieterhöhung nicht darauf berufen. 4. Die Wilmersdorfer Straße ist keine bevorzugte Citylage. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg20.03.2020
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26 C 13/18 - Kostentragung bei fehlender ProzessvollmachtLeitsatz: Die Prozesskosten sind zu gleichen Teilen dem WEG-Verwalter und dem Prozessanwalt aufzuerlegen, wenn eine von den Wohnungseigentümern beschlossene Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen fehlt. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte28.05.2018
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206 C 539/16 - Keine Minderung wegen Nichteinhaltung von Wärmeschutzvorschriften, Einhaltung neuer technischer VorschriftenLeitsatz: 1. Aus einer etwaigen Nichteinhaltung einer sich aus der Energieeinsparverordnung ergebenden lediglich öffentlich-rechtlichen Nachrüstverpflichtung (Dämmung der oberen Geschossdecke) kann der Mieter - ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung - kein Recht zu einer Mietminderung herleiten.2. Auch eine etwaige Nichteinhaltung der Wärmeschutzverordnung vom 24. Februar 1982 würde isoliert betrachtet noch keinen Mangel darstellen. In erster Linie kommt es darauf an, ob der Zustand der Mietsache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Die Nichteinhaltung von Bauvorschriften stellt erst dann einen Mangel dar, wenn sie sich in irgendeiner Weise negativ auf die Gebrauchstauglichkeit der Wohnräume auswirkt.(Nichtamtliche Leitsätze)AG Charlottenburg10.10.2017
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13 C 203/15 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen trotz Bezugnahme auf MietspiegelLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit dem Mietspiegel begründet wird mit dem Zusatz, der Mietspiegel sei nicht qualifiziert, ist formell unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick17.03.2016
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9 C 307/14 - Befristeter MietvertragLeitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee24.03.2015
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163 C 6664/08 - Betriebskosten; Umlagefähigkeit von Gebäudeneuwertversicherung; Wasserzähler; Kompaktstation für FernwärmeLeitsatz: 1. Die Kosten einer Versicherung des Wohngebäudes zum Neuwert sind nicht auf die Mieter umlegbar. 2. Die Kosten eines möglicherweise überdimensionierten Wasserzählers sind umlegbar, solange hierüber noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung im Gerichtsbezirk ergangen ist. 3. Die Kosten für die Anmietung der Kompaktstation zum Zweck der Durchführung von Temperatur- und Druckanpassung der gelieferten Heizwärme auf die Verhältnisse im Mietshaus sind laufende Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage i. S. v. § 7 IV HeizkostenVO. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Leipzig06.03.2009
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13 C 63/08 - Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; nicht nutzbarer Balkon; hochwertiger Bodenbelag; Belichtung; Berliner Zimmer; nicht vorhandener Balkon; versiegelter Dielenfußboden; gut belichtet/besonntLeitsatz: 1. Die Wohnung ist nicht „gut belichtet und besonnt", wenn zwar die zwei nach Süden zeigenden Zimmer mit einer Größe von 25,30 m2 und 21,30 m2 diese Eigenschaft aufweisen, das Berliner Zimmer mit 36,60 m2 aber als schlecht belichtet und besonnt eingestuft wird und die beiden weiteren nach Osten und Norden liegenden Zimmer allenfalls als durchschnittlich belichtet und besonnt eingestuft werden können. 2. Ein nicht vorhandener Balkon ist nicht einem „nicht nutzbaren Balkon" gleichzusetzen. 3. Ist die gesamte Wohnung mit abgezogenen und versiegelten Dielen versehen, ist sie mit einem „hochwertigen Bodenbelag" ausgestattet. 4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihn im Zustimmungsprozess vertretenden Rechtsanwalts, wenn die Parteien lediglich um die Bewertung von Orientierungsmerkmalen streiten. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg09.09.2008
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21 C 206/07 - Mieterhöhung für unsanierte Wohnung mit Sammelgutachten über sanierte Wohnungen ("Nikolaiviertel"); formell unwirksames MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Stützt sich das zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens herangezogene Sammelgutachten auf im wesentlichen sanierte Wohnungen, so ist es zur Begründung der Mieterhöhung für eine nicht sanierte Wohnung nicht verwertbar mit der Folge, dass die Zustimmungsklage als unzulässig abzuweisen ist.AG Mitte09.01.2008
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203 C 607/06 - Mietminderung um 100 % und fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen; unterlassene Mängelanzeige; verweigerte InstandsetzungLeitsatz: Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen ist der Mieter auch ohne vorherige Mängelanzeige zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Mietminderung (hier: um 100 %) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter den Mangel nicht vorher angezeigt und eine Instandsetzung verweigert hatte, da gerade durch die Instandsetzung (z. B. Abreißen von Tapeten) eine erhöhte Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.AG Charlottenburg09.07.2007
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7 C 315/05 - Zur Anwendung der OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Doppelfenster sind nicht mit Isolierverglasung gleichzustellen. 2. Für ein modernes Bad reicht es nicht mehr aus, wenn es gefliest ist und über eine eingebaute Badewanne verfügt. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte12.10.2006