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Urteil Kostentragung bei fehlender Prozessvollmacht
Schlagworte
Kostentragung bei fehlender Prozessvollmacht
Leitsatz
Die Prozesskosten sind zu gleichen Teilen dem WEG-Verwalter und dem Prozessanwalt aufzuerlegen, wenn eine von den Wohnungseigentümern beschlossene Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen fehlt.
(Leitsatz der Redaktion)
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