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BVerwG 7 B 58.03 - Ersatzgrundstück; FortsetzungsfeststellungsklageLeitsatz: War ein Antrag auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks entscheidungsreif, durfte die Behörde ihre Entscheidung nicht wegen des bevorstehenden Wegfalls der Ersatzgrundstücksregelung zurückstellen. Nichtamtliche Leitsätze der Redaktion 1. Die Weigerung des Vermögensamtes, wegen der bevorstehenden Streichung der Ersatzgrundstücksregelung des § 9 VermG einen Verwaltungsakt auf Ersatzgrundstückszuordnung zu erlassen, ist rechtswidrig. 2. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, um Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung geltend zu machen.BVerwG08.01.2004
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BVerwG 8 C 37.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Erbausschlagung; Kettenerbausschlagung; Berechtigtenstellung; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz; BegründungspflichtLeitsatz: 1. Auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung kann vermögensrechtliche Ansprüche begründen. 2. In den Fällen der sogenannten Kettenerbausschlagung steht der vermögensrechtlichen Berechtigung des nachrangigen Erben nur ein erfolgreicher Restitutionsantrag eines vorrangigen Erben entgegen; der bloße, später zurückgenommene oder bestandskräftig abgelehnte Antrag ist unschädlich. 3. Ist der Vortrag eines Beteiligten zu Rechtsfragen vom Tatsachengericht nicht erkennbar in Erwägung gezogen worden, kann der darin liegende Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren geheilt werden. 4. Zu den Anforderungen an den Überzeugungsgrundsatz und die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 VwGO.BVerwG31.07.2002
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BVerwG 8 B 76.01 - Restitutionsausschlußgrund; Betriebsnotwendigkeit; Ausschlussgrund; LiquidationLeitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit (§ 5 Abs. 1 Buchst. d VermG) kommt Unternehmen nicht zugute, die sich in Liquidation befinden.BVerwG26.06.2001
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BVerwG 8 B 69.01 - Verwaltungsgerichtsverfahren; Terminsaufhebung; Erkrankung des RechtsanwaltsLeitsatz: 1. Wenn ein Rechtsanwalt trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden chronischen Erkrankung, die ihn schon in der Vergangenheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten gehindert hat, keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, verletzt er schuldhaft seine prozessuale Mitwirkungspflicht (wie BFH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353). 2. Das Verwaltungsgericht kann unter diesen Umständen die beantragte Terminsaufhebung mangels "erheblicher Gründe" gemäß § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO ablehnen.BVerwG22.05.2001
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BVerwG 8 PKH 9.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kreditaufnahme für InstandsetzungenLeitsatz: Nicht kostendeckende Mieten waren dann nicht ursächlich im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG für die Überschuldung eines bebauten Grundstücks, wenn die Überschuldung nicht eingetreten wäre, falls ein Kredit statt für - tatsächlich durchgeführte - Modernisierungsmaßnahmen für notwendige Instandsetzungen verwendet worden wäre.BVerwG20.11.2000
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BVerwG 7 C 42.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Machtmissbrauch; Manipulation; Zahlungs- und Sparverkehr der KreditinstituteLeitsatz: 1. Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG werden solche Vorgänge nicht erfaßt, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (wie Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - ZIP 1993, 1262 -). 2. Zur Frage, ob Maßnahmen der "territorialen Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute" der ehemaligen DDR als unlautere Machenschaften i. S. des § 1 Abs. 3 VermG zu bewerten sind.BVerwG29.09.1993
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OVG 10 N 87.16 - Baugenehmigung, Werbeanlage, Fremdwerbung, faktisches allgemeines Wohngebiet, nicht störende Gewerbebetriebe, Versorgung des GebietesLeitsatz: 1. Zur (Un-) Zulässigkeit von Anlagen der Fremdwerbung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 BauO Bln 2016 in einem „aktischen“ allgemeinen Wohngebiet.2. Bei der Frage, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Baugebiet im Sinne von §§ 2 bis 5 BauNVO entspricht, ist die ganze Bandbreite des Gebiets einzubeziehen, also unter Einschluss der ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, sofern die vorhandenen Vorhaben sich auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken.OVG Berlin-Brandenburg06.02.2017
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8 A 681/16 - Zuordnung des Eigentums an Entwässerungsgräben an Kommune von Amts wegen, Verwaltungsvermögen, FinanzvermögenLeitsatz: Bei einem komplexen Entwässerungssystem innerhalb einer Gemeinde besteht das ureigene Bedürfnis derselben, dieses als Teil der Wasserregulierung im Gemeindegebiet anzusehen. Flurstücke als Teil eines im Gemeindegebiet liegenden solchen umfassenden Entwässerungssystems mit dieser Nutzung sind der Kommune als Verwaltungsvermögen zuzuordnen. (Leitsatz der Redaktion)VG Magdeburg25.01.2018
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VG 29 K 29.16 - Verkauf von Unternehmensanteilen, Mitverkauf von Entschädigungsversprechen, Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und anschließende Berechnung der Entschädigungshöhe, Darlegungs- und Beweislast, Foreign Claims Settlement CommissionLeitsatz: 1. Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ist eine Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und ggf. anschließender Berechnung der Entschädigungshöhe möglich. 2. Hat die Klägerin ihre Beteiligung an einer Gesellschaft nach der Schädigung verkauft, so obliegt es ihr, den Nachweis zu führen, dass sie das (fingierte) Entschädigungsversprechen nicht ebenfalls auf den Erwerber übertragen hat, sondern dieses Recht bei ihr verblieben ist (vgl. BVerwG, ZOV 2015, 271). Kann sie diesen Nachweis mangels Vorlage des Vertrages nicht führen, und liegen vielmehr erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nicht nur die Beteiligung, sondern weitergehende Rechte auf den Erwerber übertragen hat, kann sie Ansprüche nach dem DDR-EErfG mangels Berechtigung nicht mit Erfolg geltend machen.VG Berlin26.01.2017
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VG 26 L 43.14 - Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung der SED-Diktatur; Projektförderung; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Haushaltsplan; fehlerfreies ErmessenLeitsatz: 1. Eine einstweilige Anordnung setzt voraus, dass das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist. 2. Durch die Ausweisung finanzieller Mittel in dem durch Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan wird die Verwaltung lediglich ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (§ 3 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO -), Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden durch den Haushaltsplan hingegen nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO). Dem gegen die Ablehnung einer weiteren Projektförderung aus derartigen Mitteln vorgehenden Antragsteller steht daher nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin11.04.2014