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VG 13 K 163.16 - Erweiterung eines Lebensmittelmarktes, Überschreitung der GRZ, Anhaltspunkte für negative städtebauliche Auswirkungen, großflächiger EinzelhandelLeitsatz: 1. Bei der Anwendung der in § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO enthaltenen Regel müssen nur Anhaltspunkte bestehen, dass die mit der Überschreitung der Geschossfläche von 1.200 m² regelmäßig verbundenen negativen städtebaulichen Auswirkungen im Einzelfall nicht bestehen. Die entkräftenden Anhaltspunkte selbst müssen allerdings unstreitig sein bzw. von der Klägerseite bewiesen werden. 2. Zur Erweiterung eines Bestandsdiscountmarkts auf 999 m² Verkaufsfläche und 1.520 m² Geschossfläche in einer städtebaulich integrierten Lage in einem Ortsteil mit 30.000 Einwohnern ohne Veränderung des Warensortiments.VG Berlin23.02.2018
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1 A 221/15 HAL - Berufliche Rehabilitierung, Verfolgungszeiten, Verfolgungsmaßnahme, politische Verfolgung, AllgemeinschicksalLeitsatz: 1. Das Handeln eines Betroffenen in einer subjektiven Zwangslage, bei der es sich um eine Fehlvorstellung handelt, stellt eine politische Verfolgungsmaßnahme dar, wenn sie auf tatsächliche Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Einem Betroffenen, der Grund zur Annahme hat, selbst politisch verfolgt zu werden, kann das Risiko einer Fehleinschätzung nicht aufgebürdet werden, zumal er in der DDR keine Mittel und Wege hatte, um eine etwaige Verfolgungslage in Erfahrung zu bringen. Entscheidend ist, ob solche Verfolgungsmaßnahmen geeignet sind, bei jedem Nichtbetroffenen in vergleichbarer Situation den Eindruck gegenwärtiger oder drohender eigener Verfolgung zu schaffen. 2. Nach dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG endet die Verfolgungszeit nach Satz 1 Nr. 2 mit dem Verlassen des Beitrittsgebietes, spätestens mit Ablauf des 1.10.1990. (Leitsätze der Redaktion)VG Halle28.07.2017
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1 K 1/14 - Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes, Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage, SMAD-BefehleLeitsatz: Bei der Prüfung, ob neue Beweismittel vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann; „neu“ im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, sich also nicht darin erschöpfen, der rechtlichen Bewertung des ursprünglichen Bescheids zu widersprechen. Nur bei eine Enteignung generell oder im Einzelfall ausdrücklich missbilligenden oder korrigierenden Äußerungen der Besatzungsmacht liegt ein Enteignungsverbot vor. (Leitsätze der Redaktion)VG Chemnitz12.04.2017
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VG 2 K 2308/15 - Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks zu einem durch ein besonders grobes Missverhältnis gekennzeichneten Kaufpreis weit unter Wert durch eine Gemeinde an einen Nutzer als Ausgleich für eigenes VerwaltungsversagenLeitsatz: 1. Die Frage der Nichtigkeit einer die Rückübertragung ggf. hindernden Veräußerung des anmeldebelasteten Grundstücks ist im vermögensrechtlichen Verfahren inzident zu prüfen, denn der Restitutionsanspruch geht nur unter, wenn über das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand wirksam verfügt worden ist. Der restitutionshindernde Tatbestand des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG kommt dann nicht zum Tragen, wenn die Verfügung über das Grundstückseigentum nichtig ist, wobei dieser Wirksamkeitsmangel auch durch die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht geheilt werden kann.2. Der Verkauf eines restitutionsbelasteten Grundstücks in Anlehnung an DDR-Bodenpreise (hier: zu 1,50 DM bei einem Bodenrichtwert von 180 DM) durch eine Gemeinde ist nicht zu beanstanden und nicht sittenwidrig, wenn die Gemeinde mit dem weitgehenden Verzicht auf den wahren Verkehrswert im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung in legitimer Weise einen Ausgleich für Verwaltungsfehler zu DDR-Zeiten und für eine unzutreffende Auskunft hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbs im März 1990 herbeiführen und damit zugleich den Rechtsfrieden wahren und im Ergebnis die Bildung privaten Eigentums fördern wollte. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam15.02.2017
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29 K 166.14 - Einbeziehung von Bilanzposten einer Zweigniederlassung in WertberechnungLeitsatz: Wenn im Rahmen einer Reinvermögensberechnung auf vorhandene Bilanzen zurückzugreifen ist und sich aus ihnen ohne Ergänzung durch andere Beweismittel das Reinvermögen ermitteln oder ablesen lässt und die Wertverhältnisse des Unternehmens realitätsgerecht feststellbar sind, sind auch die Vermögenswerte unselbständiger Zweigstellen einzubeziehen. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin14.04.2016
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VG 29 K 54.15 - Anspruch auf Bruchteilsrestitution aufgrund verfolgungsbedingten Verlustes von Aktien der IG FarbenLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 VermG aber auch, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 2. Beweislast für verfolgungsbedingt verlorengegangenen Aktienbestand auf Auswanderersperrdepot. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin28.01.2016
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VG 29 K 129.14 - Zuordnung von ehemaligen FlurstückenLeitsatz: Eine auf § 5 Abs. 2 VZOG beruhende Eigentumseintragung kann sich gegen einen berechtigten Zuordnungsanspruch nach § 3 der 3. DVO-TreuhG nicht durchsetzen.VG Berlin28.05.2015
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5 A 11/14 - Rückforderung einer Entschädigung wegen Enteignung gegenüber dem ErbenLeitsatz: Ist dem Erblasser aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben eine Entschädigung gewährt worden, so kann diese Bösgläubigkeit dem Erben bei einem Widerruf nicht zugerechnet werden.VG Magdeburg05.05.2015
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VG 29 K 21.09 - Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; VollzugsdefizitLeitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). Dazu ist nicht erforderlich, dass eine Enteignung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs bereits vorbereitet war. Das gilt auch dann, wenn - wie hier beim Bau von Verkehrsanlagen - ein Vollzugsdefizit insofern bestand, als tatsächlich in erheblichem Umfang die Überführung benötigter Flächen in Volkseigentum unterblieb.VG Berlin16.02.2012
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VG 29 K 22.09 - Einzelrestitutionsantrag als Antrag auf Unternehmensrestitution; Antragstellung; Ausschlussfrist; Unternehmensrestitutionsantrag; Antragsumdeutung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; verdeckte AnhängigkeitLeitsatz: Ein dem Wortlaut nach auf Einzelrestitution gerichteter Antrag kann als Antrag auf Unternehmensrestitution zu beurteilen sein, wenn nach dem Klagegrund in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen ist, dass durch die Entziehung des angemeldeten Vermögenswerts ein Unternehmen geschädigt wurde.VG Berlin31.03.2011