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Urteil Fortgesetzte Umsetzung eines ungültigen Beschlusses
Schlagworte
Fortgesetzte Umsetzung eines ungültigen Beschlusses
Leitsatz
Beschlüsse, die dazu führen, dass die Umsetzung eines rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlusses fortgesetzt wird, unterlaufen den Folgenbeseitigungsanspruch und entsprechen daher im Regelfall nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
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