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  1. 3 C 256/85 - Kündigung/Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung; Anwaltskosten - bei unberechtigter Kündigung; Kündigung - unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung - durch unberechtigte Kündigung; Mitverschulden - des Mieters an unberechtigter Kündigung seitens des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung
    Leitsatz: Entstehen dem Mieter durch eine unberechtigte Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, hat ihm der Vermieter diese Kosten zu erstatten.
    AG Schöneberg
    30.05.1985
  2. BVerwG 7 AV 13.94 - Gerichtszuständigkeit; örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Restitution von Unternehmensgrundstücken
    Leitsatz: Bei Klagen auf Rückübertragung einzelner Grundstücke nach Maßgabe des § 6 Abs. 6 a VermG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Nr. 1 VwGO.
    BVerwG
    12.10.1994
  3. 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 - Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz enthält - von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen - eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab. 2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. 3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.
    BVerfG
    25.03.2021
  4. V ZR 66/10 - Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters; Anspruch auf Fotokopie; Ablichtungen; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Auskunftsanspruch der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer; Individualanspruch
    Leitsatz: a) Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine Kosten Ablichtungen der Unterlagen anfertigen oder anfertigen lassen. b) Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zu der Jahresabrechnung und zu dem Wirtschaftsplan steht allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu; erst wenn sie davon trotz Verlangens eines einzelnen Eigentümers keinen Gebrauch machen, kann dieser allein die Auskunft verlangen. Außerdem besteht ein Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers dann, wenn sich das Auskunftsverlangen auf Angelegenheiten bezieht, die ausschließlich ihn betreffen.
    BGH
    11.02.2011
  5. VIII ZR 95/07 - Intransparente Quotenklausel zur Abgeltung von Schönheitsreparaturen; kein Vertrauensschutz für Verwender von aufgrund Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam gewordenen Klauseln; zeitanteilige Entschädigung von Renovierungsintervallen; Allgemeinen Geschäftsbedingungen; starrer Fristenplan; verkürzte Renovierungsfrist für Toiletten
    Leitsatz: 1. Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, "angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen", ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam. 2. Dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unwirksam erweisen, ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zuzubilligen (Bestätigung von BGHZ 132, 6, 12).
    BGH
    05.03.2008
  6. 67 S 120/15 - Bestimmung der ortsüblichen Miete durch Berliner Mietspiegel 2013 als einfachem Mietspiegel
    Urteil: ...Gericht gemäß § 287 ZPO eingeräumte...
    LG Berlin
    16.07.2015
  7. 65 S 440/09 - Vorschussanspruch des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
    Leitsatz: Kommt der Vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel seiner Verpflichtung zur Renovierung der Wohnung trotz Aufforderung durch den Mieter nicht nach, kann der Mieter die Renovierung selbst in Auftrag geben und vom Vermieter zuvor einen Kostenvorschuss auf Basis eines vom Mieter eingeholten Kostenangebots eines Malermeister verlangen. Das gilt auch dann, wenn das Angebot erheblich über den vom Vermieter eingeholten Kostenangeboten liegt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.08.2010
  8. 67 S 147/08 - Mietzahlung unter einfachem Vorbehalt: Rückforderungsrechtsstreit; nicht erfüllter Vertrag wegen vorliegender Mängel; Leistungsverweigerungsrecht; vorübergehende Einrede; fristlose Kündigung; Erfüllungswirkung; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Zahlt der Mieter Mietzins mit einem einfachen Vorbehalt (ohne nähere Zusätze), steht ihm die Möglichkeit offen, das Geleistete zurückzufordern, wenn ein Rechtsgrund für die Leistung nicht vorlag. Beruft er sich im Rückforderungsrechtsstreit auf eine Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen vorliegender Mängel, und diente die Mietzinszahlung dazu, eine erklärte fristlose Kündigung unwirksam werden zu lassen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB), kann er die Leistung nicht zurückfordern; der erklärte Vorbehalt bezieht sich nur auf den Fall, dass die Mietforderungen nicht oder nicht in der geschuldeten Höhe bestehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.08.2008
  9. 48 S 28/04 - Tarifbestimmungen der BSR entsprechen billigem Ermessen; Haus- und Biomüll; keine Prüfung der Kosten auf Unwirtschaftlichkeit
    Leitsatz: 1. Tarife der BSR für die Beseitigung von Hausmüll und Biomüll und für die Straßenreinigung entsprechen den grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung und damit auch dem billigen Ermessen. 2. Grundsätzlich nicht zu prüfen ist es, ob es sich um wirtschaftliche oder unwirtschaftliche Kosten handelt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    25.01.2006
  10. 62 S 57/02 - Rückforderung gezahlter Betriebskostenvorschüsse
    Leitsatz: Ein Rückzahlungsanspruch hinsichtlich geleisteter Betriebskostenvorschüsse besteht nicht schon dann, wenn eine Nebenkostenabrechnung (teilweise) unwirksam ist, denn aus der Unwirksamkeit folgt nicht, daß auch die angesetzten Kosten nicht angefallen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.07.2002