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Urteil Unzulässige Saldoklage, Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen nach Abrechnungsreife
Schlagworte
Unzulässige Saldoklage, Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen nach Abrechnungsreife
Leitsatz
Eine Saldoklage ist dann unzulässig, wenn in dem geltend gemachten Saldo nicht nur unterschiedlich hohe Mietzinsforderungen, sondern auch Mahn-, Rechtsanwalts- und Betriebskosten enthalten sind (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - VIII ZR 94/12, GE 2013, 349).
(Leitsatz der Redaktion)
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