« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (781 - 790 von 809)

  1. 2Z BR 138/96 - Wohnungseigentum; Verfahrensfehler des Beschwerdegerichts; bauliche Veränderung; Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: 1. Hat das Beschwerdegericht Tatsachen verwertet, zu denen ein Beteiligter nicht gehört worden ist, führt dieser Verfahrensfehler nicht zu einer Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht diese Tatsachen für unerheblich hält. 2. Ob die Anbringung einer Anlage zur Gattenbewässerung eine bauliche Veränderung des Grundstücks darstellt, kann offen bleiben, wenn nach der Gemeinschaftsordnung ein Mehrheitsbeschluß für eine bauliche Veränderung genügt. 3. Einer Rückforderung von nach der Gemeinschaftsordnung zulässigen Säumniszuschlägen und Verzugszinsen sowie im Verwaltervertrag vereinbarter Mahngebühren, die der Verwalter von einem Wohnungseigentümer durch Aufrechnung gegen dessen Ansprüche eingezogen hat, steht der bestandskräftige Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung und die Entlastung des Verwalters entgegen, wenn der Aufrechnungsvorgang samt den dort eingestellten Einzelbeträgen in die Jahresabrechnung eingeflossen ist.
    BayObLG
    07.05.1997
  2. 2 Z BR 135/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde; Verwalterbestellung; Interessenkonflikt zwischen der Verwalterstellung und der Maklertätigkeit
    Leitsatz: 1. Nach Zurücknahme der Beschwerde kann das Beschwerdegericht nicht auch die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern (Aufgabe von BayObLGZ 1975, 284/286). Bei der Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren kann die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie ohne weiteres beurteilt werden kann. 2. Bietet ein Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung erforderlich ist, den Wohnungseigentümern seine Dienste als Immobilienmakler beim Verkauf an, so stellt der Interessenkonflikt zwischen der Verwalterstellung und der Maklertätigkeit grundsätzlich einen wichtigen Grund gegen die Wiederbestellung dieses Verwalters dar.
    BayObLG
    07.05.1997
  3. 10 U 77/96 - Wertermittlung; Ablösungsvereinbarung; auffälliges Mißverhältnis; Wohnungsvermittlungsgesetz; Einrichtungsgegenstände; Wohnungssuchender
    Leitsatz: Zur Wertermittlung in einer Ablösungsvereinbarung, die den Verkauf von Gegenständen an den Wohnungssuchenden beinhaltet. Liegt ein auffälliges Mißverhältnis zwischen dem Wert dieser Gegenstände einerseits und dem vereinbarten Entgelt andererseits vor, so wird aus der Vereinbarung nichts geschuldet; der Kaufvertrag ist der Rückabwicklung fähig.
    HansOLG Hamburg
    02.05.1997
  4. 2 Z BR 5/97 - Wohnungseigentum; Dienstbarkeit für Ausübung des Sondernutzungsrechts; Grundbucheintragung; Zwischenverfügung
    Leitsatz: 1. Mit einer Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, das Recht, dessen Eintragung beantragt ist, inhaltlich abzuändern oder durch ein anderes Recht zu ersetzen oder die Eintragungsbewilligung von unmittelbar Betroffenen nachträglich beizubringen. 2. Der Senat bleibt dabei, daß ein Wohnungseigentum nicht mit einer Dienstbarkeit belastet werden kann, deren Ausübungsbereich ausschließlich das Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum ist (Bestätigung von BayObLGZ 1974, 396 und BayObLG DNotZ 1990, 496).
    BayObLG
    30.04.1997
  5. 2Z BR 2/97 - Eigentumswohnung; Ehegatten; Trennwand; Wiederherstellungsanspruch; Miteigentümer
    Leitsatz: Gehört eine von zwei aneinandergrenzenden Eigentumswohnungen Ehegatten gemeinschaftlich, die andere einem Ehegatten allein, und haben die Ehegatten einvernehmlich einen Teil der Trennmauer zwischen den beiden Wohnungen beseitigt, so kann nach Scheitern der Ehe der Ehegatte, der nur Miteigentümer der einen Wohnung ist, wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse die Wiederherstellung der Trennwand verlangen.
    BayObLG
    24.04.1997
  6. 2 Z BR 47/97 - Wohnungseigentum; Wohngeldvorschüsse; Verfahrensbefugnis bei Konkurs
    Leitsatz: Werden Wohngeldansprüche gegen einen Wohnungseigentümer geltend gemacht, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, hat das Wohnungseigentumsgericht von Amts wegen die Frage der Verfahrensführungsbefugnis zu klären.
    BayObLG
    24.04.1997
  7. VF. 9-IV-93 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Verfassungsverstoß; Willkürverbot
    Leitsatz: 1. Die Beurteilung der Frage, ob die Enteignung eines Unternehmens auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt ist, gehört dem einfachen Recht an und berührt nicht die sächsische Verfassung. 2. Ein verfassungsrechtlich erheblicher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt nur dann vor, wenn sich das Ergebnis der Prüfung so weit von den Rechtsnormen entfernt, daß es bei verständiger Würdigung der Verfassung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.
    Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
    17.04.1997
  8. 2 Z BR 27/97 - Wohnungseigentum; Pauschalbetrag für Bewirtschaftungskosten für die Tiefgaragenstellplätze
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können wirksam vereinbaren, daß zur Deckung der Bewirtschaftungskosten für die Tiefgaragenstellplätze ein monatlicher Pauschalbetrag zu zahlen ist.
    BayObLG
    10.04.1997
  9. 2Z BR 125/96 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss über Teilnahme eines Rechtsbeistands; Anfechtung eines Zweitbeschlusses
    Leitsatz: 1. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem sich die Wohnungseigentümer gegen die Teilnahme eines als Beistand erschienenen Rechtsanwalts in der Versammlung ausgesprochen haben, ist unzulässig. 2. Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags, mit dem für künftige Wohnungseigentümerversammlungen die Berechtigung eines Wohnungseigentümers zur Hinzuziehung eines Beistands festgestellt werden soll. Eine besonders schwierige Angelegenheit liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die Beschlußfassung eine Frage betrifft, die bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wiederholt auftritt. Die Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer begründet in der Regel noch nicht das berechtigte Interesse eines Wohnungseigentümers an der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. 3. Zur Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, der einen früheren Beschluß mit gleichem Inhalt ersetzt hat (hier Beseitigung einer baulichen Veränderung).
    BayObLG
    10.04.1997
  10. 2 Z BR 36/97 - Gemeinschaftsordnung; Miteigentumsanteile; Stimmrecht; Sondereigentum; Grundbuch
    Leitsatz: Die von dem teilenden Alleineigentümer getroffene Regelung in der Gemeinschaftsordnung einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnanlage, daß für das Stimmrecht die unterschiedliche Größe der Miteigentumsanteile maßgebend ist, gegen seine Stimme aber ein Eigentümerbeschluß nicht gefaßt werden kann, solange ihm auch nur eine Wohnung gehört, kann in das Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen werden.
    BayObLG
    02.04.1997