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Suchergebnis Urteilssuche (761 - 770 von 809)
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2 Z BR 75/97 - Wohnungseigentum; ordnungsgemäße Verwaltung; Beauftragung eines Wohnungseigentümers mit Reparatur- und Wartungsarbeiten in der WohnanlageLeitsatz: Die von den Wohnungseigentümern oder gegebenenfalls vom Verwalter vorgenommene Beauftragung eines Wohnungseigentümers mit Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Wohnanlage widerspricht jedenfalls dann nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn eine mangelfreie Ausführung der Arbeiten erwartet werden kann.BayObLG28.08.1997
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5 C 161/97 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel, Überschreitung des Oberwerts; Orientierungsmerkmal; ParkettbodenLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG, das den Oberwert des Mietspiegels ohne nähere Erläuterung überschreitet, ist nur dann völlig unwirksam, wenn der Oberwert um mehr als 20 % überschritten wird. 2. Der Zuschlag für Parkettfußboden kann stets dann verlangt werden, wenn nach Schnitt und tatsächlicher Nutzung der Wohnung die überwiegende Fläche von Wohnzimmer und ähnlichen Aufenthaltsräumen mit Parkett ausgestattet ist.AG Berlin-Tiergarten18.08.1997
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6 C 383/97 - Instandsetzung; Zutritt zur Wohnung; einstweilige VerfügungLeitsatz: Dem Mieter kann durch einstweilige Verfügung aufgegeben werden, bei dringenden Instandsetzungsarbeiten Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.AG Berlin-Hohenschönhausen12.08.1997
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2Z BR 61/97 - Wohnungsrecht; auflösend; Bedingung; Bestimmtheit; Grundbuch; LeibgedingLeitsatz: Ein Wohnungsrecht kann unter der auflösenden Bedingung begründet werden, daß "der Berechtigte das Anwesen nicht nur vorübergehend verläßt".BayObLG07.08.1997
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2Z BR 80/97 - Unterlassungsanspruch; zweckbestimmungswidrige Nutzung; unzulässige Rechtsausübung; Wettbewerber; Ausschaltung; Parteivernehmung; Beweisaufnahme; Zeuge; StrengbeweisLeitsatz: 1. Dem Anspruch auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Wohnungseigentums kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anspruch geltend gemacht wird, um einen geschäftlichen Konkurrenten auszuschalten. Dasselbe gilt, wenn der Anspruch zwar nicht von einem Konkurrenten, aber doch allein in dessen Interesse geltend gemacht wird. 2. Ein formell und materiell am Wohnungseigentumsverfahren Beteiligter kann nur nach den Grundsätzen der Parteivernehmung, nicht aber als Zeuge vernommen werden. 3. Wählt das Gericht den Strengbeweis, so ist auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme zu beachten.BayObLG07.08.1997
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2 Z BR 68/97 - Wohnungseigentum; Schadensersatzansprüche des Sondereigentümers wegen verspäteter Ausführung von InstandsetzungsarbeitenLeitsatz: Werden erforderliche Instandsetzungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum von den Wohnungseigentümern erst verspätet ausgeführt, kann dies Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen dadurch verursachter Schäden an seinem Sondereigentum begründen; Voraussetzung ist aber ein Verschulden der Wohnungseigentümer.BayObLG04.08.1997
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2Z BR 49/97 - Umwandlung; Teileigentum; Grundbucheintragung; Mitwirkung; Sondernachfolger; Sondereigentum; Aufteilungsplan; GemeinschaftseigentumLeitsatz: 1. Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf der Mitwirkung aller Wohnungs- und Teileigentümer und der Eintragung in das Grundbuch; die Mitwirkung von Sondernachfolgern ist aber entbehrlich, wenn sie durch Vereinbarung oder vereinbarungsersetzende Regelung im Sinne der §§ 5 Abs. 4, 8 Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG ausgeschlossen worden ist (Bestätigung von BayObLGZ 1989, 28 ff.; Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 13.1.1994, GE 1994, 533). 2. Die vorweggenommene Zustimmung oder die Ermächtigung, Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum umzuwandeln oder umgekehrt, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als "Inhalt des Sondereigentums" vereinbart werden.BayObLG24.07.1997
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2Z BR 23/97 - Verwalter als Zustellungsvertreter auch bei Anfechtung eines Beschlusses über die VerwalterentlastungLeitsatz: Ficht ein Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters an und verlangt die Entlassung des Verwalters, kann dieser gleichwohl als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer herangezogen werden. Der Verwalter hat als Zustellungsvertreter die übrigen Wohnungseigentümer von dem an hängig gewordenen Verfahren in geeigneter Weise zu unterrichten. Als Zustellungsvertreter ist er nicht berechtigt, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen. Hierzu bedarf er einer besonderen Ermächtigung durch eine Vereinbarung, einen Eigentümerbeschluß oder den Verwaltervertrag.BayObLG01.07.1997
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2Z BR 50/97 - Verfahrensbeteiligung aller Wohnungseigentümer bei Verwalterverpflichtung bei der VeräußerungszustimmungLeitsatz: Soll der Verwalter verpflichtet werden, der Veräußerung eines Wohnungseigentums zuzustimmen, so sind die übrigen Wohnungseigentümer am Verfahren zu beteiligen.BayObLG25.06.1997
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2Z BR 90/96 - Wohnungseigentum; Nutzung eines Speichers zu WohnzweckenLeitsatz: Die Unterlassung der Nutzung eines im Grundbuch als Speicher bezeichneten Teileigentums zu Wohnzwecken kann nicht verlangt werden, wenn die Wohnungseigentümer diese Nutzung durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluß gebilligt haben.BayObLG25.06.1997