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Suchergebnis Urteilssuche (751 - 760 von 809)

  1. 4 U 130/96 - Zugesicherte Eigenschaft; Gaststättenumsatz
    Leitsatz: Angaben des Vermieters vor Vertragsabschluß über voraussichtliche Umsätze des gewerblichen Mietobjekts können nicht ohne weiteres als Eigenschaftszusicherungen im Sinne von § 537 Abs. 2 BGB gewertet werden.
    HansOLG Hamburg
    22.10.1997
  2. 33 C 3441/97 - Wasserversorgung; Einstellung; Unterbrechung; einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Die von einer angedrohten Wassersperrung betroffenen Mieter können Unterlassung der Störung mit einstweiliger Verfügung durchsetzen, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Vermieter der Wohnungen die Wasserbelieferung der Mieterhaushalte zurückbehält.
    AG Frankfurt/Main
    17.10.1997
  3. 2Z BR 86/97 - Stimmrecht; Mitglied; Wohnungseigentümergemeinschaft, werdende; Invollzugsetzung
    Leitsatz: Das Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft verliert sein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nicht dadurch, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eintragung des teilenden Grundstückseigentümers und mindestens eines weiteren Erwerbers im Grundbuch rechtlich in Vollzug gesetzt wird. Ein solches Mitglied hat ein eigenes und kein vom Veräußerer abgeleitetes Stimmrecht.
    BayObLG
    09.10.1997
  4. 2Z BR 90/97 - Mitgebrauch bei vermietetem Sondereigentum; keine Kinderspielplatzmitbenutzung durch KiTa in Teileigentum
    Leitsatz: 1. Das Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, schließt die Befugnis ein, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen. Dies gilt grundsätzlich auch für den Mitgebrauch derjenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.2. Eine im Aufteilungsplan als Kinderspielplatz bezeichnete Grundstücksfläche ist grundsätzlich zur Nutzung als Spielmöglichkeit für die in der Anlage wohnenden Kinder bestimmt. Die Nutzung durch eine größere Anzahl von Kindern, die in einem Teileigentum gegen Entgelt betreut werden, wird von dieser Zweckbestimmung nicht gedeckt.
    BayObLG
    09.10.1997
  5. RE-Miet 2/96 - Rechtsentscheid; Untervermietung; Gebrauchsüberlassung; Aufnahme der Eltern des Mieters
    Leitsatz: Der Mieter kann berechtigt sein, seine Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die gemietete Wohnung aufzunehmen. Hierbei kommt es, wenn eine konkrete mietvertragliche Vereinbarung fehlt, auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Art und den Zuschnitt der Wohnung sowie darauf, ob die Zahl der Personen überschritten wird, mit deren Aufnahme in die Wohnung der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen mußte.
    BayObLG
    06.10.1997
  6. 4 U 229/96 - Zurückbehaltungsrecht nur mit Vorankündigung
    Leitsatz: Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter kann im kaufmännischen Verkehr ohne Verstoß gegen § 9 AGBG uneingeschränkt von einer einmonatigen Vorankündigung abhängig gemacht werden.
    HansOLG Hamburg
    01.10.1997
  7. 2Z BR 20/97 - Wohnungseigentümer; Haftung für Herstellungs- und Aufteilungskosten; Aufrechnung gegen Wohngeldansprüche
    Leitsatz: Wohnungseigentümer, die gemeinschaftlich eine Wohnanlage errichten, haften für die Herstellungskosten in der Regel nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur anteilig. Das gleiche gilt für die bei der Aufteilung eines bebauten Grundstücks in Wohnungseigentum anfallenden Kosten der grundlegenden Sanierung und Renovierung eines alten Gebäudes. Mit Ansprüchen aus der Durchführung solcher Baumaßnahmen kann nicht gegenüber Wohngeldansprüchen aufgerechnet werden.
    BayObLG
    11.09.1997
  8. 2Z BR 100/97 - Beschwerdegegenstand; Geschäftswert; Besichtigungsrecht; Betretensrecht
    Leitsatz: Zum Geschäftswert und Wert des Beschwerdegegenstands, wenn es darum geht, ob der Ausschluß des Geschäftsführers einer Verwalter-GmbH mit über 20 Mitarbeitern von dem Recht, Hobbyräume eines Wohnungseigentümers zum Zweck der Besichtigung zu betreten, wegen des gespannten Verhältnisses zwischen ihm und dem betroffenen Wohnungseigentümer gerechtfertigt ist.
    BayObLG
    04.09.1997
  9. 2 Z BR 105/97 - Wohnungseigentum; Heizkostenabrechnung für Einrohrheizung; Verfahren auf Ungültigerklärung des die Abrechnung genehmigenden Eigentümerbeschlusses; ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatzanspruch wegen Unterlassung ordnungsgemäßer Wärmeerfassung
    Leitsatz: Entspricht die Abrechnung über die Heizungs- und Warmwasserkosten bei einer Einrohrheizung auf der Grundlage einer Wärmeerfassung an den Heizkörpern durch Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip wegen des unzulänglichen technischen Zustands der Heizungsanlage nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, kann der genehmigende Eigentümerbeschluß gleichwohl nicht für ungültig erklärt werden. Der durch die Abrechnung benachteiligte Wohnungseigentümer kann einen Anspruch auf Vornahme geeigneter technischer Maßnahmen haben, damit eine ordnungsmäßige Wärmeerfassung sichergestellt ist. Außerdem können Schadensersatzansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer bestehen, sofern diese es schuldhaft unterlassen haben, erforderliche und zumutbare Maßnahmen zu veranlassen. Solche Ansprüche können im Verfahren auf Ungültigerklärung des die Abrechnung genehmigenden Eigentümerbeschlusses nicht einredeweise geltend gemacht werden.
    BayObLG
    04.09.1997
  10. 2 Z BR 78/97 - Wohnungseigentum, Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters
    Leitsatz: 1. Offenbleibt, ob für den Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer die zweijährige Verjährungsfrist gilt. 2. Wurden über mehrere Jahre keine Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnungen gefaßt, können die Wohnungseigentümer nicht darauf vertrauen, daß keine Nachzahlungen von ihnen zu leisten sind. Ein Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters wegen der von ihm bezahlten Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer ist damit nicht verwirkt.
    BayObLG
    04.09.1997