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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wohngeldvorschüsse; Verfahrensbefugnis bei Konkurs
Leitsatz
Werden Wohngeldansprüche gegen einen Wohnungseigentümer geltend gemacht, über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wurde, hat das Wohnungseigentumsgericht von Amts wegen die Frage der Verfahrensführungsbefugnis zu klären.
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