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Urteil Sondernutzung
Schlagworte
Sondernutzung; Gemeinschaftseigentum; Nutzungsentschädigung; Eigentümerbeschluß; Anspruchsgrundlage
Leitsatz
Hat die Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, von einem Miteigentümer für die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums eine Nutzungsentschädigung in bestimmter Höhe zu verlangen, so bildet dieser Beschluß, wenn er unangefochten geblieben ist, eine selbständige Anspruchsgrundlage für den Zahlungsanspruch, unabhängig davon, ob dieser Anspruch auf einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage beruht oder nicht.
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