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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Bruttomiete
Leitsatz
Die Frage, wie aus den Bruttomietwerten der Berliner Mietspiegel die ortsüblichen Nettokaltmieten ermittelt werden - ob durch Abzug der im konkreten Fall anfallenden Betriebskosten oder durch die im Mietspiegel angegebenen ortsüblichen Betriebskosten - ist keine Rechtsfrage und deshalb einem Rechtsentscheidsverfahren nicht zugänglich. (Leitsatz der Redaktion)
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