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Urteil Eigenschaftszusicherung
Schlagworte
Eigenschaftszusicherung; Nutzfläche; Quadratmeterzahl; Objektbeschreibung; Mangel; Rücktritt; Gewerbemietvertrag
Leitsatz
Bei der Anmietung von Räumen ist eine Quadratmeterangabe im Vertrag dann als bloß beschreibende und nicht als Eigenschaftszusicherung zu qualifizierende Angabe zu verstehen, wenn der Mieter die Räume nach Besichtigung ersichtlich deshalb anmietet, weil sie ihm gefallen.
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