Urteil Rechtskraftwirkung
Schlagworte
Rechtskraftwirkung; Streitgegenstand; Vorprozeß; Neuvermietung; Entlassung aus dem Mietvertrag; Ersatzmieter; Nachmieter
Leitsätze
1) Ist der Mieter in einem früheren Rechtsstreit zur Zahlung von Mietzins für einen bestimmten Zeitabschnitt verurteilt worden, so hat diese Verurteilung keine Bindungswirkung in einem Nachfolgeprozeß, der einen anderen Anspruchszeitraum zum Gegenstand hat.
2) Zu der Frage, ob davon ausgegangen werden kann, daß ein Mieter, der das Mietobjekt vorzeitig aufgegeben und die Zahlung des Mietzinses eingestellt hat, infolge einer Neuvermietung aus dem Mietverhältnis entlassen worden ist.
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