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Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; Provisionsrückzahlung bei Fehlschlagen des Hauptvertrages
Nichtamtlicher Leitsatz
Zur ergänzenden Auslegung eines Maklervertrages dahin, daß der Makler bei einem wirtschaftlichen Fehlschlag des Hauptvertrages zur Rückzahlung der Provision verpflichtet ist.
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