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Suchergebnis Urteilssuche (221 - 230 von 555)

  1. 22 U 272/13 - Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Wohnnutzung
    Leitsatz: Der Verkäufer von Wohnungseigentum schuldet dem Erwerber Schadensersatz, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Gemeinschaft streitig ist, sich aus dem Aufteilungsplan hinsichtlich der Dachgeschossräume lediglich ein Sondernutzungsrecht ohne Gestattung von Wohnzwecken ergibt und er dies dem Erwerber nicht offenbart. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.12.2015
  2. 1 W 680/15 - Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten, keine Vorlage eines Negativattests für grundbuchrechtlichen Vollzug
    Leitsatz: 1. Hängt die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nicht von der Genehmigung der Gemeinde ab, weil das aufzuteilende Grundstück im Gebiet einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann für den grundbuchlichen Vollzug auch nicht die Vorlage eines Negativattests der Gemeinde verlangt werden.2. Weil die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 BauGB dem Grundbuchamt den Beschluss über eine Erhaltungssatzung, das Datum ihres Inkrafttretens sowie die genaue Bezeichnung der betroffenen Grundstücke vor ihrer Bekanntmachung rechtzeitig mitzuteilen hat, spricht einiges dafür, dass jedenfalls die Berliner Grundbuchämter verpflichtet sind zu ermitteln, ob ein Grundstück in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung liegt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    08.12.2015
  3. 1 W 884-887/15 - Pflicht des Grundbuchamtes zur Formulierung einer schlagwortartigen Bezeichnung einer Dienstbarkeit oder Reallast aus dem Text der Eintragungsbewilligung, Grundbuchamt als Formulierungshelfer
    Leitsatz: § 44 Abs. 2 Satz 3 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    08.12.2015
  4. 1 W 518/15 - Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug
    Leitsatz: Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    08.12.2015
  5. 2 Ws (Reh) 45/15 - Einweisung in ein DDR-Spezialkinderheim
    Leitsatz: Die Einweisung in ein Spezialkinderheim ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn der Betroffene sich nicht gemeingefährlich verhalten oder erhebliche Straftaten begangen hatte.
    OLG Naumburg
    03.12.2015
  6. 5 O 124/15 - Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag
    Leitsatz: Wird ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein Vorkaufsrecht auszuüben. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    02.12.2015
  7. I-24 U 64/15 - Änderung des Verteilungsschlüssels für Umlage von Betriebskosten, Vertragsauffassung nach § 313 BGB
    Leitsatz: 1. Da § 556a BGB nur für Mietverhältnisse über Wohnraum gilt, kann der Vermieter den in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung kommen die Bestimmungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht. 2. Die irrige Vorstellung des Vermieters, der vereinbarte Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten führe zur Deckung der ihm entstehenden Betriebskosten, rechtfertigt nicht die Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 2 BGB, weil eine fehlerhafte Kostenkalkulation in die Risikosphäre des Vermieters fällt. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Mieter an der Kostenkalkulation beteiligt war oder sonst mit der Kalkulationsgrundlage zu tun hatte.
    OLG Düsseldorf
    01.12.2015
  8. 4 Ws 32/15 REHA - Kosten einer Anhörungsrüge im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren
    Leitsatz: Kosten für die Anhörungsrüge werden auch dann nicht erhoben, wenn die Anhörungsrüge vollständig verworfen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    26.10.2015
  9. 1 W 10-12/15 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Wohnungsgrundbuch zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Auf Antrag und Bewilligung eines Eigentümers kann zu Lasten seines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden, die sie berechtigt, eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz zu errichten, zu haben und dauernd zu belassen.
    KG
    29.09.2015
  10. 9 U 196/14 - Schriftformheilungsklausel, Frist für außerordentliche Kündigung
    Leitsatz: 1. Wird ein langfristiger Gewerberaummietvertrag, bei dem es noch auf keiner Seite eine Rechtsnachfolge durch Erwerb gegeben hat, wesentlich geändert und dabei die Schriftform nicht eingehalten, ist eine auf den Formmangel gestützte Kündigung treuwidrig, sofern die Parteien in dem insoweit schriftlich vorliegenden Gewerberaummietvertrag vereinbart haben, auf Verlangen die Handlungen vorzunehmen und die Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um der gesetzlichen Schriftform Genüge zu tun (Schriftformheilungsklausel); das gilt auch, wenn die Schriftformheilungsklausel durch Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart worden ist.2. Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb angemessener Frist ausgeübt werden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Braunschweig
    17.09.2015