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Urteil Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Wohnungsgrundbuch zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Wohnungsgrundbuch zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft
Leitsatz
Auf Antrag und Bewilligung eines Eigentümers kann zu Lasten seines Wohnungseigentums im Wohnungsgrundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft eingetragen werden, die sie berechtigt, eine Übergabestation für den Anschluss an das Fernwärmenetz zu errichten, zu haben und dauernd zu belassen.
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