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V ZR 128/14 - Widerruf einer Prozessführungsermächtigung in kleiner WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Eine Prozessermächtigung kann mit materiell-rechtlicher Rückwirkung auch während des Rechtsstreits widerrufen werden, solange zur Durchsetzung des Rechts noch Prozesshandlungen des Prozessstandschafters geboten sind. Erfolgt der Widerruf nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten, bleibt er verfahrensrechtlich allerdings ohne Auswirkungen auf die Prozessführungsbefugnis des Kläger, sofern nicht der Beklagte einer Abweisung der Klage als unzulässig zustimmt. (Leitsatz der Redaktion)BGH27.02.2015
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III ZR 53/14 - Individualisierungserfordernis im Mahnbescheid zur Hemmung der VerjährungLeitsatz: 1. Im Mahnverfahren bedarf es zur Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs weder der Benennung einzelner Prospektfehler noch der Pflichtverletzung durch fehlerhafte Angaben oder einer unzureichenden Aufklärung im Beratungsgespräch. 2. Dem Mahnbescheid muss zur Individualisierung entnommen werden können, ob Ansprüche aus eigenem oder abgetretenem Recht geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.02.2015
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IX ZR 172/14 - Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters richtet sich gegen Ersteher des GrundstücksLeitsatz: Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks bis zur Zahlung des Meistgebots durch den Ersteher auf Antrag eines Gläubigers die gerichtliche Verwaltung angeordnet, steht dem Verwalter ein Vergütungsanspruch nur gegen den Ersteher und nicht auch gegen den antragstellenden Gläubiger zu.BGH26.02.2015
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V ZB 86/13 - Verpfändung des Auflassungsanspruchs bedarf bei Sanierungsgrundstücken der sanierungsrechtlichen Genehmigung; Sanierungsbehörde; SanierungsgebietLeitsatz: Die Verpfändung des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, bedarf in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der Genehmigung der Sanierungsbehörde.BGH26.02.2015
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V ZR 124/14 - Wert der Beschwer; Zustimmung zur Verlegung eines Geh-, Fahr- und LeitungsrechtsLeitsatz: Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer des zur Duldung einer geänderten Ausübung einer auf seinem Grundstück lastenden Grunddienstbarkeit verurteilten Eigentümers. (Leitsatz der Redaktion)BGH19.02.2015
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VIII ZR 127/14 - Kein Sonderkündigungsrecht in selbstbewohntem Zweifamilienhaus bei zusätzlich vorhandenen gewerblich vermieteten, aber zur Haushaltsführung geeigneten RäumenLeitsatz: Das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, GE 2008, 1118; und vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, GE 2011, 50).BGH18.02.2015
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VIII ZR 186/14 - Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus; ExzessivraucherLeitsatz: Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus.BGH18.02.2015
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XII ZR 85/14 - Leistungsbestimmungsrecht des VermietersLeitsatz: Hat der Vermieter eine bestimmte Miethöhe behauptet und ist er hierfür beweisfällig geblieben, kann er sich für eine andere Miethöhe nicht auf ein - einseitiges - Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB berufen. Maßgeblich wäre in einem solchen Fall die angemessene oder ortsübliche Miete. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.02.2015
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VIII ZR 232/14 - Schönheitsreparaturen; nachhaltige SchädenLeitsatz: Zur Frage der Überbürdung von laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter, wenn diesem einst eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.02.2015
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VIII ZR 236/14 - Unwirksame fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Begleichung der Rückstände innerhalb der Schonfrist; JobCenter; Geld muss man nicht immer habenLeitsatz: Der bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs geltende Grundsatz „Geld hat man zu haben" gilt nicht ausnahmslos. Zudem kann auch eine nur unvollständige Tilgung des Mietrückstands in der Schonfrist zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung führen. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.02.2015