Urteil Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug
Schlagworte
Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug
Leitsatz
Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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