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Urteil Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag
Schlagworte
Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag
Leitsatz
Wird ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
(Leitsatz der Redaktion)
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