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Urteil Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag


Schlagworte

Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag

Leitsatz

Wird ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein Vorkaufsrecht auszuüben.

(Leitsatz der Redaktion)

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