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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 613)
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5 S 33/13 - Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen FehlbelegungLeitsatz: 1. Eine gemeinsame Haushaltsführung mit der Folge, dass der Familienangehörige nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintritt, kann auch dann vorliegen, wenn der Enkel mit seiner Großmutter nur knapp fünf Monate gemeinsam wohnte. 2. Die behauptete Fehlbelegung einer Genossenschaftswohnung ist jedenfalls dann kein Kündigungsgrund, wenn klare, allgemein gültige und stets beachtete Vergabe- und Belegungsgrundsätze nicht feststellbar sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Heidelberg25.11.2013
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65 S 152/13 - Betriebskostenabrechnung; Korrektur eines auf Additionsfehler beruhenden ausgewiesenen Guthabens des Mieters nach Ablauf der AusschlussfristLeitsatz: Bei einem offensichtlichen Versehen (Additionsfehler) kann der Vermieter auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist seine Abrechnung hinsichtlich des infolge des Fehlers ausgewiesenen Guthabens des Mieters korrigieren. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.11.2013
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67 S 372/13 - Schönheitsreparaturen durch Vermieter; Anstrich in hellblau; SchikaneLeitsatz: Ist der Vermieter wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen der mit weißem Farbanstrich übergebenen Wohnung verpflichtet, verstößt sein Beharren auf Anstrich in hellblau gegen das Rücksichtnahmegebot. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.11.2013
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18 S 99/13 - Balkonanbau als Modernisierung; Balkonentfernung wegen Verschattung der darunter liegenden WohnungLeitsatz: Der Mieter muss den Bau eines (weiteren) Balkons im Stockwerk über seiner Wohnung als Verbesserung der Mietsache dulden. Wegen der dadurch entstehenden Verschattung seiner Wohnung hat er einen Anspruch auf Mietminderung (vorliegend 2 %). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.11.2013
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2-13 S 24/13 - Zulässige Kameraattrappe; VideoüberwachungLeitsatz: Eine unstreitig nicht funktionsfähige Videokamera auf dem Balkon stellt keine unzulässige Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer dar. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt a. M.11.11.2013
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63 S 134/13 - Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach einer weiteren infolge leichter Nachlässigkeit erfolgten Verspätung; BagatellverstoßLeitsatz: Eine Kündigung wegen erneut verspäteter Zahlung nach bereits erfolgter Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung kann unwirksam sein, wenn es sich dabei um einen geringfügigen Vertragsverstoß handelt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin08.11.2013
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67 S 365/13 - Wirksame fristgerechte Kündigung trotz SchonfristzahlungLeitsatz: Die Heilung der Wirkungen der fristlosen Kündigung durch Schonfristzahlung bewirkt nicht zugleich die Heilung der Wirkung der fristgemäßen Kündigung. Im Rahmen des Verschuldens ist dabei jedoch das Zahlungsverhalten des Mieters/Schuldners zu berücksichtigen; wiederholt verschuldet verspätete frühere Mietzahlungen gehen dabei zu Lasten des Mieters. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.11.2013
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67 S 502/11 - Minderung nach Modernisierungsmaßnahme, Verringerung des Lichteinfalls durch Ersetzung von Holzdoppelkastenfenster durch IsolierglasfensterLeitsatz: Führt eine Modernisierung (hier: Ersetzung der Holzdoppelkastenfenster durch Isolierglasfenster) zu einer Verringerung des Lichteinfalls (hier: um 28,85 % pro Fenster), entsteht ein zur Minderung berechtigender Mangel der Mietsache. Die Minderung errechnet sich nach einer Quote von 3 % pro Fenster. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.11.2013
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63 S 26/13 - Mieterhöhungsverlangen; Rückwirkung der Zustellung der Zustimmungsklage; Heilung des Mangels des Erhöhungsverlangens durch Nachholung der Offenlegung der Ermächtigung in der Zustimmungsklage; Orientierungsmerkmale; AbstellraumLeitsatz: 1. Die rechtzeitig eingereichte Zustimmungsklage wahrt auch dann noch die Klagefrist, wenn der erforderliche Gerichtskostenvorschuss 16 Tage nach seiner Anforderung eingezahlt wird. 2. Die Offenlegung der Ermächtigung zum Mieterhöhungsverlangen in der Klageschrift führt zur Behebung des entsprechenden Mangels des Erhöhungsverlangens. 3. Auch ein nur 0,66 m2 großer „Abstellraum" ist wohnwerterhöhend; ein Energiebedarfswert von mehr als 216 kWh ist wohnwertmindernd. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.10.2013
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11 S 16/13 - Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer zur Unzeit (in der Ferienzeit); Einberufungsfrist mit ausreichendem Vorlauf; Mindestfrist; Versammlungsteilnahme als Kernrecht; Beschlussanfechtung; zeitlicher Rahmen für Eigentümerversammlung durch VereinbarungLeitsatz: 1. Gibt die Teilungserklärung einen zeitlichen Rahmen für die ordentliche Eigentümerversammlung vor, hat der WEG-Verwalter bei einer Terminierung außerhalb dieses zeitlichen Rahmens, insbesondere bei Terminierung in der Ferienzeit oder Reisezeit auf die Belange von Mitgliedern der Gemeinschaft gesteigerte Rücksicht zu nehmen; insofern ist durch die Wahl des Zeitpunkts und der Gestaltung der Einberufung dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der Gemeinschaft von ihrem Teilnahmerecht Gebrauch machen können. 2. Bei der Terminierung einer Eigentümerversammlung in der Ferien-/Reisezeit ist die Mindestladefrist von zwei Wochen grundsätzlich nicht ausreichend. 3. Zur Frage, wann Beschlüsse einer zur Unzeit anberaumten Eigentümerversammlung erfolgreich anfechtbar sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Karlsruhe25.10.2013