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Urteil Minderung nach Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Minderung nach Modernisierungsmaßnahme, Verringerung des Lichteinfalls durch Ersetzung von Holzdoppelkastenfenster durch Isolierglasfenster
Leitsatz
Führt eine Modernisierung (hier: Ersetzung der Holzdoppelkastenfenster durch Isolierglasfenster) zu einer Verringerung des Lichteinfalls (hier: um 28,85 % pro Fenster), entsteht ein zur Minderung berechtigender Mangel der Mietsache. Die Minderung errechnet sich nach einer Quote von 3 % pro Fenster.
(Leitsatz der Redaktion)
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