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Urteil Wirksame fristgerechte Kündigung trotz Schonfristzahlung


Schlagworte

Wirksame fristgerechte Kündigung trotz Schonfristzahlung

Leitsatz

Die Heilung der Wirkungen der fristlosen Kündigung durch Schonfristzahlung bewirkt nicht zugleich die Heilung der Wirkung der fristgemäßen Kündigung. Im Rahmen des Verschuldens ist dabei jedoch das Zahlungsverhalten des Mieters/Schuldners zu berücksichtigen; wiederholt verschuldet verspätete frühere Mietzahlungen gehen dabei zu Lasten des Mieters.

(Leitsatz der Redaktion)

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