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Suchergebnis Urteilssuche (301 - 310 von 613)

  1. (4) 121 Ss 10/13 - Überhöhte Speditionskosten bei Zwangsräumung; strafbare Untreue für Gerichtsvollzieher
    Leitsatz: 1. Ein Gerichtsvollzieher ist bei einer Wohnungsräumung allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet nicht, dass er die zu erteilenden Speditionsaufträge jeweils an den günstigsten Unternehmer vergeben muss. Er darf weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und ihre Erfahrung mit Zwangsräumungen berücksichtigen. 2. Beauftragt der Gerichtsvollzieher einen Dritten allein, um diesem Einkünfte zu ermöglichen, während die Speditionsaufträge tatsächlich durch ein von dem Dritten beauftragtes Unternehmen ausgeführt werden, so sind die durch die Einbindung des Dritten entstandenen vermeidbaren Mehrkosten ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB.
    KG
    19.02.2013
  2. I-24 U 157/12 - Verletzung der Konkurrenzschutzverpflichtung; Kampfkunstschule
    Leitsatz: 1. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Grund kann sich daraus ergeben, dass dem Mieter eines Gewerberaums der vertraglich gewährleistete Konkurrenzschutz verweigert wird. 2. Der Vermieter verletzt gegenüber einem Mieter, der vertragsgemäß eine Kampfkunstschule betreibt, den versprochenen Konkurrenzschutz, wenn er im gleichen Objekt Räume an einen Dritten vermietet, der gleiche Dienstleistungen - also die Unterrichtung in Kampfkünsten - anbietet.
    OLG Düsseldorf
    19.02.2013
  3. 8 W 10/13 - Streitwert für Räumungs- und Herausgabeklage des Hauptvermieters gegen den Untermieter
    Leitsatz: 1. Der Streitwert der auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. 2. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. 3. Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.
    KG
    18.02.2013
  4. 8 U 227/12 - Zeitablauf alleine reicht für die Annahme, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht wird, nicht aus; Verwirkung; Zeitmoment; Umstandsmoment; Untätigkeit eines Vermieters; Vermögensdisposition; Vertrauensinvestition
    Leitsatz: Ein Anspruch ist verwirkt, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment). Für das Umstandsmoment reicht die bloße Untätigkeit des Vermieters - die fehlende Geltendmachung eines Anspruchs - neben dem Zeitablauf für eine Verwirkung nicht aus. Dessen Bejahung setzt nicht nur schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten des Verpflichteten voraus, sondern erfordert ferner, dass sich dieser - insbesondere durch die Vornahme von entsprechenden Vermögensdispositionen oder anderen Vertrauensinvestitionen - auch tatsächlich darauf eingerichtet hat, nicht mehr leisten zu müssen; dieses muss der Verpflichtete konkret darlegen.
    KG
    11.02.2013
  5. I-24 U 131/12 - Unwirksame Eigenbedarfskündigung und fehlerhafte Anwaltsberatung
    Leitsatz: Die Haftung wegen defizitärer rechtlicher Beratung kann entfallen, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters zwar nicht begründet war, aber der Erwerber, der die Mietwohnung vom Vermieter gekauft hat, wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht hätte.
    OLG Düsseldorf
    08.02.2013
  6. 13 UF 209/12 - Wohnungszuweisung; Ehewohnung; Scheidung
    Leitsatz: Durch übereinstimmende Mitteilung an den Vermieter kann eine Wohnungsüberlassung nur dann herbeigeführt werden, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch besteht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    05.02.2013
  7. 8 U 215/12 - Beweislast bei strittigem Wasserverbrauch; Verkehrsfehlergrenzen bei Wasserzählern
    Leitsatz: Bei einem Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Hat eine Überprüfung des Wasserzählers durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte die Einhaltung der in der Eichordnung festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Anzeige der Wasseruhr. Der Kunde hat einen von ihm behaupteten Defekt des Zählers substantiiert darzutun und den Zähler nach § 19 AVBWasserV überprüfen zu lassen, um die Fiktion zu entkräften, nach der die Angaben geeichter Messgeräte innerhalb der festgelegten Fehlergrenzen als richtig gelten. Meldet der Kunde nach Zugang der Wasserrechnung Zweifel an der Funktionstüchtigkeit eines bereits ausgebauten Wasserzählers an, ohne zugleich einen Antrag gemäß § 19 AVBWasserV zu stellen, so hat das Versorgungsunternehmen entweder selbst eine Nachprüfung des Wasserzählers zu veranlassen oder ihn zumindest aufzubewahren, um eine spätere Nachprüfung zu ermöglichen.
    KG
    04.02.2013
  8. 3 W 25/12 - Streitwert eines schuldrechtlichen Wegerechts
    Leitsatz: Der Streitwert für das Verlangen eines nur schuldrechtlich gewährten Wegerechts ist gem. § 3 ZPO und in Anlehnung an ein Notwegerecht festzusetzen und bemisst sich nach den Kosten der Errichtung und Unterhaltung des Weges zzgl. einer Notwegrente für den Zeitraum von dreieinhalb Jahren.
    OLG Rostock
    31.01.2013
  9. 4 U 874/12 - Schadensersatz wegen bei Vertragsabschluss verschwiegener Mängel; Haftung wegen Arglist; Marderbefall im Dach
    Leitsatz: Zur Frage der Haftung wegen Arglist (hier: bei Hauskauf Marderbefall im Dach verschwiegen). (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Koblenz
    15.01.2013
  10. 1 W 3 + 4/13 - Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Leitsatz: § 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden (Aufgabe von Senat, NJW-RR 1987, 1229).
    KG
    14.01.2013