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Urteil Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach einer weiteren infolge leichter Nachlässigkeit erfolgten Verspätung
Schlagworte
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach einer weiteren infolge leichter Nachlässigkeit erfolgten Verspätung; Bagatellverstoß
Leitsatz
Eine Kündigung wegen erneut verspäteter Zahlung nach bereits erfolgter Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung kann unwirksam sein, wenn es sich dabei um einen geringfügigen Vertragsverstoß handelt.
(Leitsatz der Redaktion)
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