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Urteil Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehlbelegung
Schlagworte
Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehlbelegung
Leitsätze
1. Eine gemeinsame Haushaltsführung mit der Folge, dass der Familienangehörige nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintritt, kann auch dann vorliegen, wenn der Enkel mit seiner Großmutter nur knapp fünf Monate gemeinsam wohnte.
2. Die behauptete Fehlbelegung einer Genossenschaftswohnung ist jedenfalls dann kein Kündigungsgrund, wenn klare, allgemein gültige und stets beachtete Vergabe- und Belegungsgrundsätze nicht feststellbar sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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