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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 678)
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BVerwG 3 B 89.11 - Zuordnung von nach dem Beitritt entstandenen KreditverbindlichkeitenLeitsatz: Die gem. Art. 21 Abs. 1 und 2 sowie Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zu treffende Feststellung der Vermögenszuordnungsbehörde, welcher Verwaltungsträger Eigentum an Vermögensgegenständen kraft Gesetzes erhalten hat, bezieht sich nur auf die im Zeitpunkt des Beitritts existierenden Verbindlichkeiten. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG29.05.2012
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BVerwG 3 B 90.11 - Investitionen der Baudirektion Hauptstadt Berlin für VEB KWV Berlin-Mitte; Auslegung ausgelaufenen DDR-Rechts; Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftseinheiten der DDR; Notwendigkeit des Vertragsabschlusses zur Durchführung von InvestitionenLeitsatz: 1. Die Anwendung und Auslegung des beim Beitritt ausgelaufenen DDR-Rechts bleibt grundsätzlich den Tatsachengerichten vorbehalten. 2. Wirtschaftseinheiten der DDR, also beispielsweise volkseigene Betriebe oder andere Betriebe und Einrichtungen konnten - obwohl es sich um Untergliederungen des sozialistischen Staates handelte - zueinander in rechtliche Beziehung treten und daher auch Beteiligte eines Rechtsverhältnisses sein, aus dem sich wechselseitige vertragliche, aber auch gesetzliche Ansprüche wie solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder solche bereicherungsrechtlicher Natur ergeben konnten. 3. Die Anwendung der Verordnung über die Vorbereitung von Investitionen vom 23. Mai 1985 (GBl. I S. 197) entband nicht von der Pflicht, nach § 9 des Vertragsgesetzes einen Vertrag zur Durchführung der Investitionen abzuschließen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG29.05.2012
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BVerwG 8 B 88.11 - Entschädigung für vor der Schädigung ausgegliederte bewegliche SachenLeitsatz: Im Beitrittsgebiet entzogene, bereits Jahre vor der Schädigung aus dem Betriebsvermögen ausgegliederte bewegliche Sachen können nicht nach § 2 Satz 5 NS-VEntschG, sondern nur nach Satz 8 der Vorschrift entschädigt werden, wofür die Feststellung einer Entschädigungsberechtigung in Bezug auf konkrete bewegliche Sachen als Gegenstand der Schädigung notwendig ist. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG29.05.2012
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BVerwG 8 C 25.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Besserberechtigter; Bodenreformerbe; Bodenreformgrundstück; bodenreformrechtliche Beschränkungen; Erbe; Erblasser; Genehmigung; Miterben; Rechtsvorgänger; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Verzicht; Volleigentum; Zuteilung; Zuweisung; Erwerbsvorgang; BodenreformeigentumLeitsatz: 1. Erben eines Bodenreformeigentümers, die nach Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 EGBGB Eigentümer des ehemaligen Bodenreformgrundstücks geworden sind, können einem vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruch den redlichen Erwerb ihres Rechtsvorgängers nach § 4 Abs. 2 VermG entgegenhalten, wenn sie nach Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähig sind und kein Besserberechtigter im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist (wie Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 49 = ZOV 2001, 62). 2. Die Besserberechtigung eines anderen steht einem Schutz der Erben durch § 4 Abs. 2 VermG auch dann entgegen, wenn der Besserberechtigte auf seinen Auflassungsanspruch nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB oder auf dessen Durchsetzung verzichtet hat.BVerwG23.05.2012
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BVerwG 5 C 2.11 - Ausgleichsleistungsausschluss; Ausschlussgrund; Menschlichkeitsgrundsätze; Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Militärjustizbeamter; Unwürdigkeitsklausel; Vermutungsvoraussetzung; Wehrmachtsjustiz; FeldgerichtLeitsatz: Allein die Tätigkeit als richterlicher Militärjustizbeamter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe im Sinne des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet.BVerwG16.05.2012
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BVerwG 8 B 15.12 - Außerkraftsetzen eines EnteignungsverbotsLeitsatz: 1. Ein von der sowjetischen Besatzungsmacht ausgesprochenes Enteignungsverbot kann nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder ein sonstiges aktives Handeln der Besatzungsmacht wieder außer Kraft gesetzt werden. 2. An eine Enteignungsanweisung sind keine vom Üblichen abweichenden - verschärften oder ermäßigten - Anforderungen zu stellen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG07.05.2012
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BVerwG 8 B 95.11 - Keine Rechtsverletzung durch Feststellung des Erlösauskehranspruchs nach Erlöschen des RückübertragungsanspruchsLeitsatz: Ist der Rückübertragungsanspruch infolge Weiterveräußerung des Grundstücks erloschen, wird der Berechtigte durch die von ihm begehrte Feststellung des Erlösauskehranspruchs auch dann nicht beschwert, wenn etwaige Zustellungsmängel den Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung hindern. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG16.04.2012
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BVerwG 8 C 6.11 - Rehabilitierungsantrag; Sachbescheidungsinteresse; Verfügungssperre; Vermögensrecht; unzulässiger Restitutionsantrag; ZuständigkeitLeitsatz: Ein vermögensrechtlicher Restitutionsantrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist unzulässig und darf vom Vermögensamt deshalb abgelehnt werden, wenn der Rehabilitierungsantrag offensichtlich aussichtslos ist.BVerwG06.04.2012
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BVerwG 8 C 9.11 - Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes; Zwangsverkauf; Verwirkung; Vertrauensschutz bei Rücknahme des VerwaltungsaktesLeitsatz: Hat ein Verfolgter im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG sich in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 rechtsgeschäftlich bindend verpflichtet, ein Grundstück auf Geheiß seines Vertragspartners an diesen oder einen Dritten zu übereignen, ist für die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlusts auf das Verpflichtungsgeschäft und nicht auf die Übereignung abzustellen. Das gilt auch, wenn der Zeitpunkt und der Empfänger der Auflassung erst nachträglich vom Vertragspartner bestimmt werden, und wenn der Verfolgte das Grundstück unmittelbar an einen vom Vertragspartner bestimmten Dritten übereignet, an den jener es weiterverkauft hat.BVerwG04.04.2012
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BVerwG 3 B 66.11 - Abgrenzung zwischen vermögensrechtlichem Vermögensverlust und rehabilitierungsfähiger Verwaltungsentscheidung; Verhältnis des VermG zum VwRehaGLeitsatz: 1. Ob das Vermögensgesetz oder das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zur Anwendung kommt, hängt von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat. 2. Eine hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden, die allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilen ist, wird im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG objektiv vom Vermögensgesetz erfasst und ist von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG28.03.2012