« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (591 - 600 von 678)

  1. BVerwG 8 C 5.11 - Vermögensrechtliche Ansprüche; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaften; Bodenschätzegesetz; Alaun; Tonvorkommen; Ziegelei; ruhender Betrieb; Betriebsbegriff; Demontage; Unternehmer; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Feststellungen
    Leitsatz: Die entschädigungslose Enteignung von Bodenschätzen durch die DDR stellt keine Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar, wenn eine solche Enteignung auch in einem Rechtsstaat als nicht diskriminierend und legitim angesehen wird. Unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - „alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Rüge einer „aktenwidrigen Entscheidung" bietet nicht die Handhabe, über die Feststellung von Verfahrensfehlern hinaus die Sachwürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Sachwürdigung des Revisionsgerichts zu ersetzen. Eine „aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen offenkundig abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem ohne Grundlage in den Akten - „ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird.
    BVerwG
    30.08.2012
  2. BVerwG 3 PKH 5.12 - Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; sozial gleichwertige Tätigkeit
    Leitsatz: 1. Die erzwungene vorzeitige Beendigung einer berufsbezogenen Ausbildung ist als Verfolgung anzusehen, die den Beginn der für die berufliche Rehabilitierung maßgebenden Verfolgungszeit markiert. 2. Eine unmittelbar nach einer Verfolgungsmaßnahme aufgenommene gleichwertige Tätigkeit schließt jedoch die Feststellung einer Verfolgungszeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BerRehaG aus. Die Tätigkeit ist in der Regel nicht mehr sozial gleichwertig, wenn sie mit einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. verbunden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    27.08.2012
  3. BVerwG 3 PKH 2.12 - Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden
    Leitsatz: Ein sogenannter Aufstiegsschaden ist nicht als berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG anzusehen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.08.2012
  4. BVerwG 3 B 6.12 - Berufliche Rehabilitierung; Ausschließungsgrund für Ausgleichsleistungen wegen MfS-Mitarbeit; Zwangssituation während der Inhaftierung
    Leitsatz: Ausgleichsleistungen wegen beruflicher Verfolgung sind ausgeschlossen, wenn der Verfolgte durch die Mitarbeit mit dem MfS gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat. Aus einer Haftsituation kann zwar eine Zwangslage für die Mitarbeit entstehen; diese wird aber je nach Einzelfall nicht schon alleine durch die Haft begründet. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.08.2012
  5. BVerwG 3 B 39.12 - Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück
    Leitsatz: Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    24.07.2012
  6. BVerwG 8 C 4.11 - Anpassungsverlangen; Beiladung; Berechtigter; Bestimmung des zuständi­gen Gerichts; Bindungswirkung; Entschädigungsanspruch; Erlösauskehr; Ge­schäfts­grundlage; Kündigung; Leistungsklage; nachträgliche Anmeldung; notwendige Streitgenossenschaft; öffentlich-rechtlicher Vertrag; örtliche Zuständigkeit; pacta sunt servanda; Prozessvergleich; Umstandsmoment; Unzumutbarkeit; Vergleichsgrundlage; Verjährung; Vertragsgrundlage; Vertrauensgrundlage; Verwirkung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zeitmoment
    Leitsatz: 1. Eine auf die Zustimmung zur Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtete Leistungsklage ist auch dann zulässig, wenn der Anpassungsanspruch zwar erstmals im Klageverfahren geltend gemacht wird, dieser von den Vertragspartnern jedoch unzweideutig abgelehnt wird. 2. Ein Prozessvergleich ist auch dann ein Vertrag, wenn die Behörde als Vertragsbestandteil einen Verwaltungsakt erlassen hat. 3. Die Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 60 VwVfG ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil er lediglich einmalige Leistungspflichten begründet und diese bereits erfüllt sind. 4. Für eine wesentliche Änderung der Verhältnisse (§ 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) reicht es aus, wenn nach Vertragsschluss tatsächliche Umstände oder rechtliche Bedingungen weggefallen sind, deren Bestand die Vertragspartner - ohne diese zum Vertragsinhalt gemacht zu haben - als gemeinsame Grundlage des Vertrages angenommen und deren Fortbestand sie fraglos vorausgesetzt haben; nicht erforderlich ist, dass die gemeinsame Vorstellung zusätzlich auf konkrete künftig eintretende Ereignisse oder deren Ausbleiben gerichtet ist. 5. Ein weiteres Festhalten an einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist für eine Vertragspartei unzumutbar, wenn die Ausgleichsfunktion der beiderseits geschuldeten Leistungen so stark gestört ist, dass es dem betroffenen Vertragspartner nach Treu und Glauben unmöglich wird, in der bisherigen vertraglichen Regelung seine Interessen auch nur annähernd noch gewahrt zu sehen. 6. Eine Behörde muss sich als Vertragspartner eines Prozessvergleichs diejenigen Vertrauensschutzeinwendungen des anderen Teils entgegenhalten lassen, die diesem zugestanden hätten, wenn die vermögensrechtlichen Regelungen nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt getroffen worden wären.
    BVerwG
    18.07.2012
  7. BVerwG 8 C 16.11 - Bindungswirkung; Aufhebungsentscheidung; Gnadenkommission; Erlösauskehr; Neubauernstelle; strafrechtliche Rehabilitierung; Veräußerungserlös; Vermögenseinziehung; Verzicht; Zusammenhang
    Leitsatz: Der von § 1 Abs. 7 VermG vorausgesetzte Zusammenhang zwischen der im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung aufgehobenen Vermögenseinziehung und der zum Zwecke der Wiedergutmachung begehrten Rückgabe kann fehlen, wenn der Geschädigte vor der Rehabilitierung auf die Rückgabe der entzogenen Vermögenswerte verzichtet hat.
    BVerwG
    05.07.2012
  8. BVerwG 5 B 24.12 - Beschwerde gegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe
    Leitsatz: In Verfahren nach dem Entschädigungsgesetz ist die Beschwerde auch gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen, durch die die Bewilligung der Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    20.06.2012
  9. BVerwG 5 B 5.12 - Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Hinweispflicht des Gerichts; Bindung an erstinstanzliche Feststellungen des Verwaltungsgerichts
    Leitsatz: 1. Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht. 2. Das Verwaltungsgericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt. 3. An die begründete - und im Einzelnen nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsanträgen angegriffene - Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass es in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für Grundstücke keinen „inoffiziellen Grundstücksmarkt" gab, ist das Revisionsgericht gebunden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    18.06.2012
  10. BVerwG 5 C 4.11 - Feststellender Verwaltungsakt; Entschädigungsansprüche; Abführungspflicht; Abführungsbetrag; Träger der öffentlichen Verwaltung; Verwaltungsvermögen; Verwaltungsaufgaben; Widmung; Gemeingebrauch; Vermögenszuordnung; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Abführungspflichtig im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 EntschG ist nur ein Träger der öffentlichen Verwaltung, dem mit Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 des Einigungsvertrags in Form eines Grundstücks zustand, dessen Restitution nach den §§ 4 und 5 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen war. 2. Die in § 12 Abs. 2 Satz 1 EntschG enthaltene Befugnis zur Festsetzung des Abführungsbetrags schließt das Recht zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts über das Bestehen einer Abführungspflicht ein.
    BVerwG
    14.06.2012