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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 678)
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29 C 54/10 - „Winterdienstvertrag“ als Werkvertrag; Minderung bei mangelhafter Schneeräumung; Schlechtleistung; Schnee- und EisbeseitigungLeitsatz: Bei einem „Winterdienstvertrag" handelt es sich um einen Werkvertrag; bei Schlechtleistung kann der Vergütungsanspruch gemindert werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte01.02.2012
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5 C 583/11 - Betriebskostenabrechnung; Rohrwärmebestimmung nach VDI-Richtlinie 2077; Wasserzählerkostenumlage nach Verbrauch bei geringfügigem Leerstand; Umlage der Kosten für Wartung/Miete der Rauchwarnmelder; RauchmelderLeitsatz: 1. Für die Bestimmung der Rohrwärme der Heizung ist für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2009 die VDI-Richtlinie 2077 als anerkannte Regel der Technik anzuwenden. Für die formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung genügt die Mitteilung, dass die Kriterien zur Abrechnung von Rohrwärme nach der VDI-Richtlinie 2077 für die jeweilige Wirtschaftseinheit erfüllt sind; eine nähere Erläuterung dieser Vorschrift ist nicht erforderlich. 2. Die Kosten für Wasserzähler/Abrechnungsservice können weiterhin nach Verbrauch umgelegt werden, wenn der Leerstand in der Abrechnungseinheit nur 20 % beträgt. 3. Die Kosten für Wartung/Miete der Rauchwarnmelder dürfen bei gesetzlicher Ausstattungspflicht des Besitzers vom Vermieter, der die Wohnung mit von ihm gemieteten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, auch ohne besondere Vereinbarung umgelegt werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Neubrandenburg27.01.2012
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10 C 625/10 - Betriebskostenabrechnung; Vertretungsmacht; Vollmachtsurkunde; formelle Wirksamkeit; Wirtschaftlichkeitsgebot; Gartenpflegekosten; Haunummernbeleuchtung; Sperrmüllabfuhr; Heizkosten; KaltverdunstungLeitsatz: 1. Der Umstand, dass eine Vollmachtsurkunde nicht mit einem Datum versehen ist, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen. Die Angabe eines Erteilungsdatums ist nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht so lange fortbesteht, wie die Vollmacht nicht entzogen wird. 2. Rechnet der Vermieter nach einer gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsweise ab, sind ihm etwaige sich daraus ergebende Verständnisprobleme des Mieters nicht zuzurechnen. Der Vermieter ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Mieter eine Berechnungsformel aus der Heizkostenverordnung verständlich zu machen. 3. Die Kosten des Stroms für die Beleuchtung von Hausnummern gehören zu den umlagefähigen Kosten der Beleuchtung gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV. 4. Sperrmüllentsorgungskosten sind als Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig. Dabei ist es nicht relevant, ob zwischen den einzelnen Entsorgungsterminen eine große Zeitspanne (hier nach Mieterbehauptung elf Jahre) lag. Sperrmüllentsorgungskosten sind auch dann umlagefähig, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden wären. 5. Die Erfassung des Heizwärmeverbrauchs mittels Verdunstungsröhrchen ist eine zulässige Erfassungsmethode. Die sog. Kaltverdunstung ist vom Mieter hinzunehmen, zumal sie bei allen Mietparteien gleichermaßen erfolgt. 6. Heizkörper in Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhäusern) müssen nicht mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. 7. Mieter haben auch keinen Anspruch darauf, dass Heizkörper im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftsflächen mit Ventilen ausgestattet werden, damit einzelne Mieter diese Heizkörper zur Einsparung von Heizkosten regulieren könnten. Ein Ventil zur Wärmeregulierung durch die Mieter sieht die Heizkostenverordnung nicht vor. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Neukölln26.01.2012
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21 C 4988/11 - Kosten für Namensschilder und Beseitigung von Rohrverstopfungen keine umlagefähigen Betriebskosten; Instandhaltungskosten; Bewirtschaftungskosten; WartungskostenLeitsatz: Kosten für Namensschilder und Rohrverstopfungsbeseitigung sind nicht umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)AG Augsburg11.01.2012
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3 C 149/11 - Kein Zugriff auf Kaution während des Mietverhältnisses; Verpflichtung zur Weiterleitung an ErwerberLeitsatz: 1. Hat der Mieter eine Barkaution geleistet und der Vermieter die Räume sodann an einen Dritten veräußert, so steht dem Mieter ein Anspruch gegen den Vermieter auf Auszahlung des Kautionsbetrages an den Erwerber zu. 2. Der Vermieter (hier: der Veräußerer) darf während des bestehenden Mietverhältnisses nur dann auf die Kaution zurückgreifen, wenn seine Forderung entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Neukölln05.01.2012
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BVerwG 8 B 53.08 - Prozessuale AnhörungsrügeLeitsatz: Der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge dient nicht der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Entscheidung; sie ist ein formelles Recht, das dann greift, wenn das Gericht wesentliches Vorbringen der Prozessbeteiligten in nicht ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen und sich mit ihm nicht in gebotener Weise auseinandergesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG22.12.2012
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BVerwG 4 C 6.11 - Straßenverkehrsflächen; Festsetzung durch isolierten Straßenbebauungsplan; Enteignung; städtebauliche Enteignungsgrundlage; landesrechtliche Enteignungsgrundlage; Sperrwirkung; „genannter“ Zweck; Enteignung zur Planverwirklichung; Konkretisierung der Gemeinwohlbindung; Numerus clausus der Festsetzungsmöglichkeiten; städtebauliche Abwägung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Verzahnung von Planungsinstrument und EnteignungsgrundlageLeitsatz: Die in einem isolierten Straßenbebauungsplan als Verkehrsflächen festgesetzten Flächen können nur auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB enteignet werden, wenn enteignet werden soll, um sie entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans als Verkehrsflächen zu nutzen. Andere als städtebauliche Enteignungsvorschriften werden aufgrund der Sperrwirkung des § 85 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Enteignungsgrundlage verdrängt. Unerheblich ist, welche Zwecke der Vorhabenträger mit der Verwirklichung der festgesetzten Nutzung verbindet.BVerwG20.12.2012
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BVerwG 4 C 11.11 - Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines Störfallbetriebs; Bauvorbescheid; Nachbarwiderspruch; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abstandserfordernis; angemessener Abstand; „Gefahrenzone“; störfallspezifische Faktoren; Festlegung durch Genehmigungsbehörde; unbestimmter Rechtsbegriff; kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum; Berücksichtigungspflicht; „langfristig“; kein Verschlechterungsverbot; Wertungsspielraum; „sozioökonomische“ Faktoren; „nachvollziehende“ Abwägung; sachgeleitete Wertung; Einfügensgebot; richtlinienkonforme Auslegung; nähere Umgebung; Vorbelastung; Leistungsgrenzen; gegenseitige Interessensbeziehungen; städtebauliche Spannungen; Koordinierungsbedarf; förmliche PlanungLeitsatz: Der Begriff des „angemessenen" Abstands im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG ist ein zwar unbestimmter, aber anhand störfallspezifischer Faktoren technisch-fachlich bestimmbarer Rechtsbegriff. Die behördliche Festlegung des angemessenen Abstands unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum kommt der Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu. Ist der angemessene Abstand schon bisher nicht eingehalten, greift der Wertungsspielraum, den der EuGH den Genehmigungsbehörden im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG zuerkannt hat. Die Richtlinie gestattet es, den störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstand zu unterschreiten, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art („sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten. Unionsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend ist insoweit eine „nachvollziehende" Abwägung; sie ist sachgeleitete Wertung und unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen Kontrolle. Das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot bietet für die unionsrechtlich geforderte „nachvollziehende" Abwägung eine geeignete Anknüpfung. Bei richtlinienkonformer Handhabung ist das Kriterium der Vorbelastung im Störfallrecht unbrauchbar. Eine Vorhabenzulassung auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB ist abzulehnen, wenn die zu berücksichtigenden nicht störfallspezifischen Faktoren den Rahmen der im Rücksichtnahmegebot abgebildeten gegenseitigen Interessenbeziehung überschreiten und das Vorhaben deshalb einen Koordinierungsbedarf auslöst, der nur im Wege einer förmlichen Planung bewältigt werden kann.BVerwG20.12.2012
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BVerwG 3 B 48/12 - Ausschluss von Rehabilitierungsleistungen wegen SpitzeltätigkeitLeitsatz: Die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei mit enger Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst unter dessen Führung mit der Eignung, Dritte zu schädigen oder Verfolgungsmaßnahmen auszulösen, schließt Rehabilitierungsleistungen aus. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG20.12.2012
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BVerwG 5 B 16.12 - Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte GrundstückeLeitsatz: 1. In den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens wird der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahme bestimmt und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EntSchG der Berechtigte einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensrestitution zurückbekommen hat. 2. Die nach der Zweckbestimmung zu bestimmende Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Unternehmen währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist. Dies gilt auch für Grundstücke, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch privat genutzt wurden. 3. Bei einem Einzelkaufmann können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG18.12.2012