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Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 678)

  1. BVerwG 4 CN 1.11 - Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Konzentrationsflächenplanung; „harte“/„weiche“ Tabuzonen; Potentialflächen; Abwägungsgebot; Verhinderungsplanung
    Leitsatz: 1. Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte" und „weiche" Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potentialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren. 2. Die Frage, ob die Planung im Ergebnis der Windenergie substantiell Raum verschafft (vgl. hierzu nur Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 <295>), lässt sich nicht ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potentialflächen beantworten, die sich nach Abzug der „harten" Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergibt.
    BVerwG
    13.12.2012
  2. BVerwG 3 PKH 8.12 - Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑Rechts
    Leitsatz: 1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt. 2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.12.2012
  3. BVerwG 8 C 20.11 - Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; faktische Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung
    Leitsatz: 1. Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, ist an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in Parallelsachen mit einem anderen Streitgegenstand auch dann nicht gebunden, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Fragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird. 2. Eine faktische Enteignung liegt vor, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam. 3. Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen. Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    28.11.2012
  4. BVerwG 8 C 23.11 - Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung; Unternehmensrestitution; Gesellschafter; Minderheitsgesellschafter; Quorum; Rückgabeverlangen; Surrogat; Erlösauskehr; Analogie; Wiedergutmachungslücke; Durchgriffsanspruch; gestreckte Entschädigung
    Leitsatz: Gesellschafter eines Unternehmensträgers, dem ein einzelner Gegenstand des Unternehmensvermögens entzogen worden ist, können, wenn der Unternehmensträger mangels Erreichens des Quorums nicht als Liquidationsgesellschaft fortgesetzt wird, vom Verfügungsberechtigten nicht die Herausgabe des Erlöses aus einer Veräußerung des Gegenstandes verlangen.
    BVerwG
    28.11.2012
  5. BVerwG 3 C 12.12 - Vermögenszuordnung; Preußenvereinbarung; Nutzungszweck; Zuordnungsberechtigter; Zuordnungskriterien; Restitution; Rechtsnachfolger; Funktionsnachfolger; Antragsfrist
    Leitsatz: § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ist entsprechend anwendbar, wenn die Beteiligten sich über Grundsätze einigen, nach denen die Vermögenszuordnungsbehörde eine bestimmte Gruppe von Vermögenswerten - hier: das ehemals preußische land- und forstwirtschaftliche Vermögen - zuordnen soll. Auf Vermögenszuordnungsbescheide, die aufgrund solcher Einigungen ergehen, findet § 2 Abs. 1 Satz 7 VZOG keine Anwendung; die Beteiligten sind aber vorbehaltlich des Vorliegens eines Nichtigkeitsgrundes daran gehindert, die Rechtswidrigkeit der vereinbarten Grundsätze zu rügen.
    BVerwG
    15.11.2012
  6. BVerwG 3 B 22.12 - Rehabilitierungsanspruch; rechtliches Interesse nach dem Tod des unmittelbar Betroffenen; Bodenreformeigentum; Besitzwechsel; Bewirtschaftungspflicht; Neubauer
    Leitsatz: Ein rechtliches Interesse an der Rehabilitierung des unmittelbar Betroffenen ist nach dessen Tod nur bei denkbar eigenen Folgeansprüchen des Antragstellers zu bejahen. Die Entziehung des auf den Neubauern im Wege des Besitzwechsels übergegangenen Bodenreformeigentums war wegen des Verstoßes gegen die Bewirtschaftungspflicht unabhängig davon zulässig, warum das Bodenreformeigentum nicht bewirtschaftet wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    08.11.2012
  7. BVerwG 3 B 2.12 - Aufstiegsschäden nicht rehabilitierungsfähig
    Leitsatz: Nachteile, die aus so genannten Aufstiegsschäden resultieren, sind nicht beruflich rehabilitierungsfähig. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    25.10.2012
  8. BVerwG 8 B 42.12 - Restitution bei Miterbengemeinschaft
    Leitsatz: Ist Gegenstand der Schädigung nicht der Nachlassgegenstand, sondern der Miterbenanteil als solcher, kann allenfalls der jeweils geschädigte Miterbe Restitution des Miterbenanteils an sich selbst verlangen, wenn nicht der Tatbestand einer sogenannten sukzessiven Enteignung erfüllt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.10.2012
  9. BVerwG 8 B 26.12 - Dingliches Nutzungsrecht; Wirksamkeit mit Aushändigung der Verleihungsurkunde; Grundbucheintragung; Nutzungsrechtsverleihung bei Gelegenheit des Eigenheimverkaufs
    Leitsatz: 1. Die Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts nach § 287 ZGB wurde mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde zu dem in dieser Urkunde verzeichneten Zeitpunkt wirksam (§ 287 Abs. 2 Satz 2 ZGB); die Eintragung als Belastung des Grundeigentums (regelmäßig Volkseigentums) nach § 4 Abs. 3 NutzRG war nicht Voraussetzung die Entstehung des Rechts. 2. Die Verleihung eines neuen Nutzungsrechts für das gesamte Grundstück war auch dann rechtlich zulässig, wenn der Nutzer das Eigentum an dem aufstehenden Gebäude durch Kaufvertrag erworben hat und dem Verkäufer ein dingliches Nutzungsrecht nur für einen Teil des Grundstücks verliehen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.10.2012
  10. BVerwG 5 B 47.12 - Reinvermögensberechnung nach Einheitswert
    Leitsatz: 1. Bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz ist ein Rückgriff auf Einheitswerte zulässig. 2. Im Rahmen der Reinvermögensberechnung ist die Ersetzung des bilanziellen Grundstückswerts durch den Einheitswert von § 4 Abs. 2 Nr. 1 EntschG vorgegeben. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    20.09.2012